Als Motorradfahrer unterwegs, hatte der junge Mann die Tasche im Bereich der Neustadt auf dem Boden liegen sehen. Er hob sie auf und steuerte damit sofort die Polizeidienststelle am Luitpoldplatz an. Da sich in der Tasche Hinweise auf den Verlierer fanden, ließ sie sich unschwer dem rechtmäßigen Besitzer zuordnen.
Grundsätzlich vermerkt der Polizeibericht zu diesem Fall, dass für den Bürger eine gesetzliche Pflicht zur Abgabe von Fundsachen beim Fundbüro oder bei der Polizei besteht. Dennoch komme es immer wieder vor, dass verlorenes Bargeld in die Taschen des Finders wandert. Deshalb verdiene das Verhalten dieses Mannes Anerkennung.













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