15.05.2018 - 14:35 Uhr

Vierteljahresversammlung des ADAC Weiden

Vierteljahresversammlung des ADAC Weiden
Weiden. (kzr)
Über 25 Veranstaltungen aus dem letzten Vierteljahr berichtete Präsident Karlheinz Ach bei der Vierteljahresversammlung des Ortsclubs. Umfänglich waren es Verkehrsreferententagungen, Start der Kartgruppe, das Verkehrsforum in Weiden, der Oldtimerstammtisch startete in die Saison. Höhepunkte waren der ADAC-Cup im Fußball, die 50-jährige Feier der Ortsgruppe Etzenricht und der Tagesausflug nach Passau.
In seiner Vorschau erinnert Ach an die Fahrt nach Annaberg-Buchholz zum Pöhlbergpreis am 19. Mai. Am 20. Mai finden die Nordostbayerischen Kartmeisterschaften auf dem Ach-Gelände statt, in sieben Klassen starten die Teilnehmer. Am 14. Juli starten heuer die Oldtimer zur Ausfahrt mit anschließendem Stodlfest und Pokalverleihung.
Neuigkeiten als Klagemöglichkeit gegen Dieseleinfahrtsverbote gab Ach bekannt. Seit der Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, dass Dieselfahrverbote im Einzelfall unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsprinzips in belasteten Stadtbereichen zulässig sein können, stellt sich die Frage, ob gegen Einfahrtsverbote auch geklagt werden kann. Konkrete Maßnahmen, gegen die gerichtlich vorgegangen werden könnten, sind derzeit noch gar nicht ergriffen worden. Jedoch müssen Verbote nach der Entscheidung das letzte zu ergreifende Mittel sein, wenn alle anderen, weniger einschneidenden Maßnahmen ausgeschöpft wurden.
Rauchverbote in Pkw in Europa wie in Frankreich und Irland, steht Österreich kurz bevor. Bußgeldbewehrtes Rauchverbot haben erlassen England und Wales, Frankreich und Griechenland, wenn Kinder an Bord sind. In Italien gilt das Rauchverbot wenn Schwangere oder Minderjährige im Fahrzeug sind. Geldbußen werden fällig.
Höchste Bußgelder verrechnen die Länder Nordwegen, Schweden, Niederlande, Schweiz und Italien Für Geschwindigkeitsüberschreitungen um 20 km/h sind von 160 bis 370 Euro fällig. Im Vergleich dazu fallen die für einen einschlägigen Verstoß in Deutschland vorgesehenen Verwarnungsgelder bis 35 Euro eher gering aus.
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