Der Schätzerkreis der gesetzlichen Krankenversicherung hat die Finanzierungslücke für 2024 mit 3,2 Milliarden Euro beziffert. Aufgrund seiner Empfehlung beschloss das Bundesgesundheitsministerium die Anhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitrages um 0,1 Prozent.
Letztlich kann jedoch jede Krankenkasse den Zusatzbeitrag selbst festlegen. Während etwa die Hälfte der gesetzlichen Kassen den Beitrag erhöht, bleibt er bei der anderen Hälfte konstant oder wird bei einigen Betriebskrankenkassen sogar gesenkt. Ob ein Wechsel infrage kommt, sollte nicht nur vom Beitrag abhängig gemacht werden. Im Fall des Falles lässt sich möglicherweise ein Sonderkündigungsrecht nutzen.
Will man zwischen gesetzlicher und privater Versicherung wechseln, sind einige Bedingungen zu beachten. So können sich Angestellte erst mit einem Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze von 69 300 Euro im Jahr privat versichern. Steigende Beiträge können für Senioren zum Problem werden. Wie sorgt man vor? Wie können Privatversicherte im Alter sparen? Wer zurück in die Gesetzliche will, muss dies bis zu einem bestimmten Alter tun und wird als Rentner freiwillig gesetzlich versichert. Was bedeutet das im Einzelnen?
Zu diesen und anderen Fragen – wie der studentischen oder der Familienversicherung – können die Leserinnen und Leser von Oberpfalz-Medien bei der Telefonaktion Auskunft erhalten von den Experten Fabian Althammer (AOK Bayern), Markus Blum (Verband der Privaten Krankenversicherung) und Peter Klipp (Stiftung Warentest/Finanztest). Zu erreichen sind sie am 17. Januar 2024 von 16 bis 18 Uhr unter der kostenfreien Telefonnummer 0800/0004743.
















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