Die spanische Polizei hat bestätigt, dass ein britischer Tourist am 15. Juli während des Virgen del Carmen-Festes in Puerto de la Cruz auf Teneriffa ohne Genehmigung eine Drohne fliegen ließ. Das Portal Canarian Weekly hat zuerst darüber berichtet.
Der Vorfall ereignete sich während der Prozession, die Tausende von Besuchern anzieht. Beamte, die die Veranstaltung überwachten, entdeckten eine nicht genehmigte Drohne am Himmel. Sie verfolgten das Gerät bis einem Hotel. Dort fanden sie den Touristen, der das Fluggerät steuerte.
Keine Lizenz, keine Versicherung, keine Genehmigung
Die Person gab zu, die Drohne ohne Lizenz, Versicherung oder Kenntnis der örtlichen Vorschriften geflogen zu haben. Die Einsatzkräfte beschlagnahmten die Drohne und übergaben den Fall an die spanische Flugsicherheitsbehörde (AESA). Der Tourist erhielt für den unerlaubten Flug eine Geldstrafe von 200.000 Euro (231.000 US-Dollar).
Nach spanischem Recht sind für Drohnenflüge in städtischen Gebieten oder über Menschenansammlungen eine Genehmigung erforderlich. Piloten müssen registriert, versichert und geschult sein. Dem Urlauber fehlten all diese Voraussetzungen. Der Flug war nicht nur illegal, sondern galt auch als gefährlich, insbesondere in einem so dicht besiedelten Gebiet.
Die Behörden weisen darauf hin, dass die spanischen Drohnengesetze streng sind und Verstöße ernst genommen werden. Je nach Schweregrad eines Verstoßes drohen folgende Bußgelder.
- 60 bis 45.000 Euro für geringfügige Verstöße (z. B. Fliegen ohne Versicherung)
- 45.001 bis 90.000 Euro für schwere Verstöße (z. B. Fliegen in Sperrgebieten)
- 90.001 bis 225.000 Euro für sehr schwere Verstöße (z. B. Gefährdung von Personen oder Eingriff in den Luftraum)
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