Die AfD will Gemeinde- und Stadträten sowie Kreis- und Bezirkstagen per Gesetz vorschreiben, nach welchem Verfahren kommunale Ausschüsse besetzt werden. Hintergrund ist, dass nach ihrer Ansicht mehrere Kommunalparlamente Besetzungsverfahren zum Nachteil der AfD gewählt haben. Es sei "bei jeder sich bietenden Gelegenheit" versucht worden, AfD-Vertreter aus Ausschüssen fernzuhalten, behauptete deren Abgeordneter Christoph Maier. Diese "Willkür der Altparteien" müsse beendet werden
Nach dem Gesetzentwurf der AfD soll in Zukunft allein das Auszählverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers zur Anwendung zugelassen werden, das nach Ansicht Maiers das jeweilige Wahlergebnis am genauesten auf die Besetzung kommunaler Gremien überträgt. Dieses werde seit 2009 auch im Landtag und bei der Besetzung der kommunalen Vollversammlungen angewandt.
Max Gibis (CSU) wies den Vorwurf der Willkür zurück. Neben dem Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers seien auch die nach Hare-Niemeyer und d'Hondt höchstrichterlich für den Einsatz bei der kommunalen Sitzverteilung zugelassen. Es liege daher im Ermessen der Gremien, auf welches sie nach den örtlichen Begebenheiten zugriffen. Der Vorstoß der AfD sei ein rein parteipolitisch motivierter Angriff auf die kommunale Selbstverwaltung, urteilte Gibis. Joachim Hanisch (Freie Wähler) ergänzte, die derzeit gültige Praxis als Willkür zu bezeichnen, sei eine "Ohrfeige für alle kommunale Gremien, die sich an das geltende Recht halten".
Der Grünen-Abgeordnete Johannes Becher verwies die AfD auf die Möglichkeit, Ausschussgemeinschaften zu bilden, um die nötige Stärke für die Zuweisung eines Ausschusssitzes zu erlangen. Dies sei in vielen kommunalen Gremien unter kleinen Parteien gängige Praxis. Nur weil aber niemand mit der AfD zusammenarbeiten wolle, müsse nicht gleich das Gesetz geändert werden. Das Problem liege nicht an den Spielregeln, sondern am Spieler, meinte Becher. Klaus Adelt (SPD) bezeichnete des AfD-Vorstoß als "weinerlichen Gesetzentwurf von Rechtsaußen".













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