Amberg
06.11.2019 - 18:16 Uhr

Ermittlungen wegen Hass im Netz: Wenig Erfolg in Amberg

Die Meldung aus dem Bundeskriminalamt klang spektakulär. In neun Bundesländern war die Polizei im Einsatz gegen Hass im Netz. Auch in Amberg schlugen die Beamten zu. Doch den großen Coup haben die Ermittler in der Oberpfalz nicht gelandet.

Laut Staatsanwaltschaft Amberg ging es am Dienstag um die Befragung eines Verdächtigen, der sich im Netz rechtsextrem geäußert haben soll. Bild: dpa
Laut Staatsanwaltschaft Amberg ging es am Dienstag um die Befragung eines Verdächtigen, der sich im Netz rechtsextrem geäußert haben soll.

(dpa/wüw) Im Kampf gegen Hass im Internet ist die Polizei am Mittwoch in neun Bundesländern im Einsatz gewesen. Der einzige Einsatz in Bayern habe sich dabei im Raum Amberg, abgespielt, wie das Polizeipräsidium Oberpfalz in Regensburg bestätigt. Konkret war der Einsatz der Kripo in Amberg allerdings eher unspektakulär.

Laut Staatsanwaltschaft Amberg ging es um die Befragung eines Verdächtigen. Dem Mann wird ein Verstoß gegen den Paragrafen 86a des Strafgesetzbuches vorgeworfen, konkret soll er sich in einem Beitrag auf Facebook einschlägig rechtsradikal geäußert haben. Solche Befragungen seien für die Polizei in Amberg nichts ungewöhnlich. Derartige Äußerungen würden konsequent verfolgt, hieß es aus der Staatsanwaltschaft. In 21 Fällen bundesweit gab es unter anderem Wohnungsdurchsuchungen oder Vernehmungen, wie das Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden mitteilte, das die Aktion koordinierte. "Bedrohungen, Nötigungen oder Volksverhetzung im Netz sind keine Kavaliersdelikte", hieß es. Je nach Straftatbestand drohten bis zu fünf Jahre Haft. Am bundesweit fünften Aktionstag gegen sogenannte Hasspostings beteiligten sich neben Ermittler aus Bayern auch Beamte in Hessen, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und Sachsen.

Laut BKA sind die erfassten Fälle von Hasskriminalität in Verbindung mit dem Internet leicht zurückgegangen - und zwar von 2458 im Jahr 2017 auf 1962 im vergangenen Jahr. Dies sei aber kein Grund zur Entwarnung: "Viele strafrechtlich relevante Posts werden nicht angezeigt oder gelangen den Sicherheitsbehörden nicht zur Kenntnis, da sie in geschlossenen Foren und Diskussionsgruppen geäußert werden."

Bei den Hasspostings sei Straftatbestand zu 80 Prozent Volksverhetzung, auch wegen Beleidigung oder Nötigung und Bedrohung werde ermittelt, schrieb das Bundeskriminalamt auf Twitter. Heuer hatten die Netz-Reaktionen auf den gewaltsamen Tod des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke für Empörung gesorgt. Auch der Attentäter von Halle soll sich im Internet radikalisiert haben.

 
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