Gut sieben Monate nach einem tödlichen Verkehrsunfall von zwei Schwestern in Unterfranken hat die Staatsanwaltschaft Schweinfurt den mutmaßlichen Unfallverursacher angeklagt. Dem Mann werde fahrlässige Tötung vorgeworfen, teilte die Behörde mit. Nun muss das Amtsgericht Bad Kissingen entscheiden, ob es zu einem Prozess kommt.
Ein Unfallgutachter hatte ein technisches Versagen als Ursache ausgeschlossen. Auch habe es keine Hinweise auf gesundheitliche Probleme des Fahrers gegeben, mit dessen Auto die Geschwister am 9. November 2025 nahe Wildflecken (Landkreis Bad Kissingen) kollidiert waren.
„Auch eine aktive Handynutzung oder eine tatsächliche Blickzuwendung kann für den konkreten Unfallzeitpunkt nicht mit der notwendigen Sicherheit nachgewiesen werden“, teilte die Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung mit.
Keine Lenkbewegung in einer Kurve
Dem Gutachten zufolge fuhr der 51-Jährige mit seinem Wagen in einer Kurve geradeaus nach links in eine Leitplanke - ohne erkennbare Lenk- und Bremsbewegung, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Danach habe der Mann sein Fahrzeug über die Gegenfahrbahn zurück auf seine Fahrbahn gesteuert und sei dabei mit dem entgegenkommenden Wagen der Schwestern kollidiert, die noch versucht hatten auszuweichen. Ob der mutmaßliche Unfallverursacher bei der Fahrt gegen 08.00 Uhr morgens abgelenkt oder kurzzeitig eingeschlafen war, ist den Ermittlern zufolge unbekannt.
Weder Alkohol noch Drogen
Durch Drogen oder Alkohol war der 51-Jährige einer Untersuchung zufolge nicht beeinflusst. Laut Gutachten fuhr der Mann bei dem Unfall mit etwa Tempo 104 bis 114, erlaubt waren 100 Kilometer pro Stunde. Die leicht erhöhte Geschwindigkeit sei aber nicht unfallursächlich gewesen.
Opfer aus dem Landkreis Bad Kissingen
Bei dem Zusammenstoß der Wagen waren eine 16-Jährige und ihre 19 Jahre alte Schwester getötet worden. Die Opfer stammten aus dem Landkreis Bad Kissingen. Die Schwestern, die laut Gutachter nicht schneller als erlaubt unterwegs waren, starben noch an der Unfallstelle. Der Mann kam mit leichten Verletzungen in ein Krankenhaus.
Sollte der mutmaßliche Unfallverursacher verurteilt werden, könnte er laut Staatsanwaltschaft mit einer Geldstrafe, aber auch mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren belegt werden.
© dpa-infocom, dpa:260622-930-262935/1













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