Die Suche nach Waffen und Ermittlungen wegen Körperverletzungen hat die Polizei im Landkreis Cham auf die Spur eines Mannes gebracht, der Crystal Meth zum eigenen Verbrauch hergestellt hat. Wie die Polizei erst am Donnerstag mitteilte, fanden die Ermittler der Polizei Bad Kötzting bei der großangelegten Durchsuchungsaktion am Montag drei Gasdruckpistolen. Diese könnten demnach als Tatwaffen bei einer Bedrohung in Frage kommen.
Was war geschehen? Anlass für die Ermittlungen war laut Polizei eine Anzeige eines 44-Jährigen aus dem Landkreis Cham. Der Mann war Ende November 2022 von vier Bekannten aufgesucht und bedroht worden. "Bei dem Streitgespräch wurde der Mann offensichtlich geschlagen und unter Vorzeigen einer Schusswaffe bedroht", schreibt die Polizei. Die Vernehmungen hätten "als Motiv wohl Beziehungsstreitigkeiten" ergeben. Gegen die vier Personen im Alter von 21 bis 44 Jahren ermittelt die Polizei unter anderem wegen Körperverletzung und Verstoß gegen das Waffengesetz.
Im Zuge der Ermittlung kam es zur Durchsuchung bei dem ältesten der vier Personen, einem 44-Jährigen. Den Durchsuchungsbeschluss für dessen Wohnung erwirkte die Staatsanwaltschaft Straubing beim zuständigen Ermittlungsrichter in Straubing. Der Verdacht: Der 44-jährige Mann soll mit einer Waffen den 44-Jährigen, der mit seiner Anzeige die Ermittlungen auslöste, bedroht haben.
In der Wohnung des verdächtigen 44-Jährigen fanden die Polizisten drei Gasdruckpistolen. Zudem entdeckten die Beamten "drogentypische Utensilien, die für die Herstellung von Methamphetamin, besser bekannt unter Crystal Meth, benötigt werden". Die Polizei geht derzeit davon aus, dass der Mann die synthetische Droge lediglich zum Eigenkonsum hergestellt hat. Die Chemikalien wurden seien sichergestellt und zur Auswertung an das Bayerische Landeskriminalamt in München gesandt worden.
Der 44-Jährige müsse laut sich Polizei nun nicht nur wegen Körperverletzung und Verstoß gegen das Waffengesetz verantworten, sondern auch wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Er ist nach Durchführung der polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen worden.
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