Bald geht's wieder los: Mit dem Rad zur Schule

07.09.2022 - 09:00 Uhr

Viele Eltern stellen sich zum Schulstart die Frage: Darf mein Kind überhaupt mit dem Fahrrad in die Schule fahren? Die Antwort lautet ganz klar: Ja!

Zum sicheren Schulweg auf dem Fahrrad gehört ein entsprechend ausgestattetes Bike.

Die Entscheidung, das Kind mit dem Fahrrad zur Schule zu schicken, fällen ausschließlich die Eltern. Allerdings sollten Kinder bereits selbstständig andere Verkehrsteilnehmer sowie Gefahrensituationen richtig einschätzen können. Deshalb macht es Sinn, mit dem Nachwuchs den Schulweg per Rad zu trainieren.

Wo dürfen Kinder überhaupt fahren?

Kinder bis acht Jahre müssen, bis zum zehnten Lebensjahr dürfen sie auf dem Gehweg fahren. Diese Regelung gilt übrigens auch für die vermehrt neu eingeführten Fahrradstraßen. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Besteht ein baulich von der Fahrbahn abgegrenzter Radweg können Kinder diesen Nutzen. Seit Dezember 2016 darf pro Kind auch ein Elternteil bzw. eine Aufsichtsperson über 16 Jahre begleitend am Gehweg mitradeln. Beim Überqueren von Fahrbahnen müssen die Kinder und ihre Begleiter absteigen und das Rad schieben. Ab dem zehnten Lebensjahr gelten für Kinder die gleichen Regeln wie für Erwachsene.

Ist eine Radfahrprüfung Voraussetzung für die Fahrt zur Schule?

Nein. Eine Radfahrprüfung hat keine bindende Wirkung wie ein Führerschein zum Autofahren. Auch ohne Radfahrprüfung dürfen Kinder Fahrrad fahren. Für Schulanfänger ist ein Schulwegtraining aber unerlässlich, weil der Straßenverkehr sie physisch und psychisch sehr fordert.

Wer ist für die Verkehrssicherheit der Räder verantwortlich?

Verantwortlich sind Fahrzeughalter und diejenigen, die mit dem Fahrrad fahren. Ist das Fahrrad nicht in vorschriftsmäßigem Zustand, dürfen die Halter das Fahren untersagen. „Im Rahmen des Erziehungsauftrages sind dementsprechend die Eltern für die Räder ihrer Kinder verantwortlich“, fasst ein Mitarbeiter eines Kinderradherstellers zusammen.

Sind Kinder auf dem Schulweg mit dem Rad versichert?

Alle Schüler sind auf dem Weg von und zur Schule und zu Schulveranstaltungen kraft Gesetz in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Das zählt für den Schulweg mit Fahrrad, Roller, Skateboard, Skier oder auch per Boot (zum Beispiel bei Hochwasser).

Besteht für Kinder eine Helmpflicht?

Nein, jedoch sollten Kinder von der ersten Fahrt an einen Helm tragen. „Das dient einerseits der eigenen Sicherheit und andererseits wird das Helmtragen von Beginn an zur Selbstverständlichkeit“, meint Torsten Mendel vom Sicherheitsexperten Abus.

Braucht ein Kinderfahrrad grundsätzlich eine feste Beleuchtung?

Nein. Seit August 2013 müssen Fahrräder nicht mehr mit einem Dynamo ausgestattet sein, eine StVZO-konforme Batterie- oder Akku-Beleuchtung ist ausreichend. Dynamolösungen haben aber bei Kindern Vorteile, z.B. können sie nicht vergessen werden. (Pressedienst Fahrrad/tt)

 
 

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