Die SPD im Landtag will das bayerische Verfassungsschutzgesetz von Grund auf reformieren. Sie reagiert damit auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) vom April, das eine Gesetzvorschrift für unzulässig erklärt und bei weiteren Korrekturen gefordert hatte. Der SPD-Rechtspolitiker Horst Arnold erklärte nun, dass die Fehler im Gesetz nicht durch einen "Reparaturbetrieb an Einzelnormen" zu heilen seien. Nötig sei ein gänzlich neues Gesetz. Dieses brauche klare Begrifflichkeiten, klare Zuständigkeiten und Transparenz.
Das BVG hatte in seinem Urteil die niedrigen Eingriffsschwellen für Überwachungsmaßnahmen des Verfassungsschutzes sowie zu ungenaue Vorgaben zur Weiterleitung von personenbezogenen Daten an andere Behörden beanstandet. Der Gesetzentwurf der SPD, die bei dessen Erstellung vom Rechtsprofessor Markus Löffelmann beraten worden war, sieht nun eine klare Trennung der Aufgaben von Verfassungsschutz und Polizei vor. Die Frage der Datenübermittlung wird dabei durch eine klare Definition der "höchstrangigen Schutzgüter" zu klären versucht, die in die Zuständigkeit des Verfassungsschutzes fallen. Löffelmann sprach von einer "harten Nuss", die es zu knacken galt.
Im Weiteren begrenzt der SPD-Gesetzentwurf die Eingriffsbefugnisse des Verfassungsschutzes auf das laut Arnold "wirklich erforderliche Maß". Diese trage zur Erhöhung der Akzeptanz der ergriffenen Maßnahmen bei. Außerdem fordert die SPD die richterliche Zustimmung zu allen grundrechtsrelevanten Eingriffen des Verfassungsschutzes und eine Neuordnung der Kontrolle. So soll das parlamentarische Kontrollgremium im Landtag künftig einmal monatlich tagen, zudem soll als Ansprechpartner für Bürger, Verbände und Polizei ein beim Landtag angesiedelter Verfassungsschutzbeauftragter eingesetzt werden.
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