München
09.06.2021 - 12:18 Uhr

Bayerischer Landtag: Keine Mehrheit für Verbot des rechtsextremen "III. Wegs"

Im Landtag sind sich alle einig: Die rechtsextreme Partei "Der III. Weg" ist eine Gefahr für die Demokratie. Für die von den Grünen geforderte Einleitung eines Verbotsverfahrens fand sich trotzdem keine Mehrheit.

Ein Teilnehmer eines rechten Aufmarsches der Partei „Der III. Weg“ steht auf einer Straße. Symbolbild: Sebastian Willnow/dpa
Ein Teilnehmer eines rechten Aufmarsches der Partei „Der III. Weg“ steht auf einer Straße.

Bayern wird auf Bundesebene vorerst keinen Verbotsantrag gegen die vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestufte Partei "Der III. Weg" vorantreiben. CSU und Freie Wähler lehnten im Innenausschuss des Landtags einen entsprechenden Vorstoß der Grünen ab. Diesen begründete deren Abgeordneter Cemal Bozoğlu mit der ideologisch-gewaltorientierten Ausrichtung der Partei, die sich 2014 unter anderem als Nachfolgeorganisation der verbotenen rechtsextremen Gruppierung "Freies Netz Süd" gegründet hatte.

Aus Bozoğlus Sicht verfügt "Der III. Weg" über keine klassischen Parteistrukturen, sondern sei eine Kaderorganisation. Diese nutze das im Grundgesetz verankerte Parteienprivileg zum Schutz der eigenen Aktivitäten. Ergänzend forderte Bozoğlu von der Staatsregierung, ein Verbot der Organisation nach dem Vereinsrecht zu prüfen. SPD, FDP und AfD unterstützten den Vorstoß.

Verfassungsgericht bestätigte Parteienstatus

Der CSU-Abgeordnete Norbert Dünkel stimmte den Einschätzungen Bozoğlus zwar inhaltlich zu, warnte aber vor den möglichen Folgen einer Annahme des Antrags durch den Landtag. Er verwies auf die Erfahrungen mit dem gescheiterten Verbotsverfahren gegen die NPD, das eher zu einer Aufwertung der Partei geführt habe. Ähnliches könne im Fall des "III. Wegs" drohen.

Er sehe derzeit keine Aussicht auf einen Erfolg eines Verbotsverfahrens, da das BVG erst im Vorfeld der Europawahl 2019 den Parteienstatus des "III. Wegs" bestätigt habe, sagte Dünkel. Vor diesem Hintergrund sei auch ein Verbot über das Vereinsrecht nicht zielführend. Ein Verbotsverfahren nach dem Parteiengesetz müsse ausreichend vorbereitet sein. Vor diesem Hintergrund sei es aktuell klüger, auf dessen Einleitung zu verzichten.

Bayerischer Verfassungsschutz beobachtet Organisation

"Der III. Weg" wird in Bayern vom Verfassungsschutz beobachtet. Nach Erkenntnissen der Behörde hat die Partei in Bayern rund 160 Mitglieder und Sympathisanten, sie unterhält fünf "Stützpunkte" im Land, darunter in Ostbayern und in Oberfranken. Nach Angaben des Verfassungsschutzes vertritt die Parteieinen "stark neonazistisch geprägten Rechtsextremismus" und agitiert auch antisemitisch.

Die ideologischen Ziele greifen demnach auf Elemente des 25-Punkte-Programms der NSDAP zurück. Wie die NSDAP vertrete auch "Der III.Weg" einen "biologischen Volksbegriff". Oberstes Parteiziel sei die „nationale Revolution“, an deren Ende die Schaffung eines „Deutschen Sozialismus“ stehen solle.

 
Kommentare

Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.

Klicken Sie hier für mehr Artikel zum Thema:
Zum Fortsetzen bitte

Sie sind bereits eingeloggt.

Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein OnetzPlus- oder E-Paper-Abo.