Bayern
29.01.2021 - 07:42 Uhr

21-Jähriger stört Online-Unterricht mit Musik und Zwischenrufen

An einer Mittelschule im Unterallgäu hat sich ein 21-Jähriger Zutritt zum Online-Unterricht verschafft und die Lehrer provoziert. Ein Schüler soll ihm die Zugangsdaten gegeben haben. Das Videomaterial landete schließlich im Internet.

Ein 21-Jähriger hat sich im Unterallgäu illegal Zugang zum Online-Unterricht einer Mittelschule verschafft. Symbolbild: Jochen Lübke dpa
Ein 21-Jähriger hat sich im Unterallgäu illegal Zugang zum Online-Unterricht einer Mittelschule verschafft.

Unschöner Zwischenfall beim Homeschooling: Eine Mittelschule im Unterallgäu hat Anzeige bei der Kriminalpolizeiinspektion Memmingen erstattet, nachdem sich ein Unbekannter mit Unterstützung eines Schülers unberechtigt Zugang zum Online-Unterricht einer 9. Klasse verschafft hatte. Dort störte er den laufenden Unterricht mehrfach massiv mit lauter Musik, Gesängen, Zwischenrufen und Provokationen gegenüber den Lehrern. Geregelter Unterricht? Unmöglich. Die Aufzeichnungen dieser Aktionen landeten dann in zusammengeschnittener Form auf einem YouTube-Kanal, auch die Lehrer waren zu sehen.

Das Fachkommissariat Cybercrime der Kriminalpolizei Memmingen stieß auf das Material, wertete es aus und konnte als mutmaßlich Verantwortlichen einen 21-Jährigen aus Augsburg ausmachen, der über den YouTube-Kanal regelmäßig ähnliche Videos verbreitet hatte. Dabei forderte er seine Zuschauer auf, ihm weiterhin Zugangsdaten zu Online-Unterrichtsstunden zuzusenden.

Die Zentralstelle Cybercrime Bayern, die Ermittlungsverfahren wegen Störungen des Online-Unterrichts zentral im Freistaat bearbeitet, erwirkte in der Folge einen Dursuchungsbeschluss für die Wohnung des Beschuldigten in Augsburg. Am Mittwoch stellten die Beamten Computer und Mobiltelefone des jungen Manns sicher. Sie sollen nun ausgewertet werden.

Gegen den 21-Jährigen wird nun wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes in mehreren Fällen ermittelt. Das Gesetz sieht hierfür eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor.

Auch den 14-jährigen Schüler der neunten Klasse, der dem 21-Jährigen die Zugangsdaten für den Online-Unterricht weitergegeben haben soll, erwartet nun ein Jugendstrafverfahren zumindest wegen Beihilfe. Auch sein Smartphone wurde sichergestellt.

Der Fall zeige, dass die Grenze vom harmlosen Schülerstreich zur ernsten Straftat schnell überschritten ist, heißt es von der bayerischen Zentralstelle Cybercrime in Bamberg. Wegen der überragenden Bedeutung des Online-Unterrichts in Pandemiezeiten würden entsprechende Fälle dort sehr ernst genommen.

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Amberg28.01.2021
 
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