Bayern
12.04.2021 - 16:20 Uhr

Antrag gegen Corona-Tests für Schüler vor Gericht

Kann nur ein negativer Corona-Test die Teilnahme am Präsenz-Unterricht ermöglichen? Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat über einen Antrag einer Schülerin entschieden.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) lehnte den Antrag einer Grundschülerin ab, die Regelung zu Corona-Tests an Schulen vorläufig außer Vollzug zu setzen. Bild: Britta Pedersen
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) lehnte den Antrag einer Grundschülerin ab, die Regelung zu Corona-Tests an Schulen vorläufig außer Vollzug zu setzen.

Bayerische Schüler dürfen weiter nur mit einem negativen Corona-Test am Präsenz-Unterricht teilnehmen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) lehnte am Montag den Antrag einer Grundschülerin ab, die Regelung vorläufig außer Vollzug zu setzen.

Zur Begründung führte der für das Infektionsschutzrecht zuständige 20. Senat laut Mitteilung aus, es gebe aufgrund der Infektions- und Gefährdungslage keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken. Mit der Anordnung könne den besonderen schulischen Bedürfnissen von Schülern und Lehrkräften Rechnung getragen werden.

Das Gericht stellte aber auch klar, dass die Test-Teilnahme freiwillig sei. Somit müsse bei fehlendem Einverständnis sichergestellt sein, dass Unterrichtsangebote im Distanzunterricht bestehen. Andernfalls sei nicht von der erforderlichen Freiwilligkeit bei der Einwilligung in die Erhebung gesundheitsbezogener Daten auszugehen. Zudem müsse sichergestellt sein, dass in den Schulen nur Tests verwendet würden, die auch für die jeweiligen Altersgruppen freigegeben seien.

OnetzPlus
Nabburg12.04.2021

© dpa-infocom, dpa:210412-99-175523/2

Corona-Verordnung

 
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