Bayern
03.02.2023 - 13:19 Uhr

Bayern lockert Tattoo-Verbot für Polizisten

Bayern hat das Tattoo-Verbot für Polizisten gelockert. Freie Sicht auf die Kunst am Körper soll es aber nicht geben.

Polizeihauptmeister Uwe Schmidt (Bild) zeigt, was bisher erlaubt ist – und zieht dann das Hemd wieder über. Archivbild: Gabi Schönberger
Polizeihauptmeister Uwe Schmidt (Bild) zeigt, was bisher erlaubt ist – und zieht dann das Hemd wieder über.

Bayerische Polizeibeamte dürfen sich - anders als zuvor - nun auch die Unterarme tätowieren lassen. Das bestätigte ein Sprecher des Innenministeriums am Freitag in München. „Ende Januar wurden neue Regularien rausgegeben.“ Allerdings müssten die Tattoos im Dienst „durch Tragen langärmliger Kleidung oder einer hautfarbenen Abdeckung vollständig abgedeckt sein“. Ausnahmen könne es im Einzelfall mit Zustimmung des Vorgesetzten geben.

Tattoos seien heute „in der Breite der Bevölkerung angekommen“, sagte der Ministeriumssprecher. Bislang durften Bayerns Polizisten Tattoos nur dort tragen, wo sie auch die Sommeruniform mit kurzem Diensthemd verdeckt. Weiterhin verboten bleiben demnach aber Tätowierungen an Händen, Hals („Messlinie Hemdkragen des kurzen Diensthemdes“) und Kopf.

Die bayerische Polizei hatte einen im Ländervergleich besonders strengen Umgang mit tätowierten Beamten. Ein Polizist aus Mittelfranken machte Schlagzeilen, weil er vergeblich durch alle Instanzen klagte und bis vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zog, damit er sich den Schriftzug „Aloha“ auf den Unterarm tätowieren lassen darf.

Im Januar wurde bekannt, dass das Innenministerium für diesen „konkreten Einzelfall“ eine Sondergenehmigung erteilt und dem Polizisten die Tätowierung erlaubt hatte. Jetzt wird aus diesem Sonder- der Regelfall.

PM der Deutschen Polizeigewerkschaft

Deutschland und die Welt14.05.2020
Weiden in der Oberpfalz15.11.2018

© dpa-infocom, dpa:230203-99-462846/2

 
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