Bayern
06.11.2019 - 14:54 Uhr

Kinderlieder gemafrei: St. Martin ohne "Rabimmel"?

Wer Kinderlieder und Noten ohne entsprechende Erlaubnis kopiert, kann sich strafbar machen. St.Martin fällt deswegen an den Kindergärten in der Oberpfalz aber nicht aus. Aus dem Ministerium für Familie und Arbeit gibt es gute Nachrichten.

In Weiden dürfen die Kinder auch in diesem Jahr mit ihrer Laterne beim St.-Martins-Umzug Bild: Gabi Schönberger
In Weiden dürfen die Kinder auch in diesem Jahr mit ihrer Laterne beim St.-Martins-Umzug

Kinder in Bayern dürfen weiterhin "Ich gehe mit meiner Laterne" singen, ohne dass Erzieher oder Tagesmütter mit rechtlichen Konsequenzen rechen müssen. Das mag abwegig klingen, muss aber tatsächlich juristisch abgesichert werden. Wer Kinderlied-Texte und Noten einfach ohne entsprechende Erlaubnis vervielfältigt und sie weitergibt, kann das Urheberrecht verletzen und mit einer Geldstrafe belegt werden.

Damit das nicht passiert, hat Familienministerin Kerstin Schreyer einen bayernweit für alle Kindergärten und Kitas -gültigen Vertrag mit der GEMA verlängert. Das bedeutet: Erzieher dürfen weiter nach Lust und Laune St.Martins- Weihnachts-, Oster, und Herbstlieder mit ihren Schützlingen singen. "Wir wollen, dass Erzieherinnen und Erzieher, Tagesmütter und Tagesväter Zeit mit den Kindern verbringen, nicht am Schreibtisch", wird Schreyer in einer Pressemitteilung zitiert.

In anderen Bundesländern müssen die einzelnen Einrichtungen jeweils selbst einen Vertrag mit der GEMA schließen, um Kinderlied-Texte vervielfältigen zu dürfen.

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