Bayern
14.10.2022 - 16:41 Uhr

Lauterbach sieht nach Oktoberfest Corona-Handlungsbedarf

Karl Lauterbach, Bundesgesundheitsminister, kritisiert die Umstände, unter denen das Oktoberfest durchgeführt wurde. Er fordert, Verantwortung zu zeigen und über eine Maskenpflicht in Innenräumen für Bayern nachzudenken.

Karl Lauterbach (SPD), Bundesminister für Gesundheit, fordert auf einer Pressekonferenz zur aktuellen Corona-Lage am Freitag, über eine Maskenpflicht in Innenräumen nachzudenken. Bild: Michael Kappeler
Karl Lauterbach (SPD), Bundesminister für Gesundheit, fordert auf einer Pressekonferenz zur aktuellen Corona-Lage am Freitag, über eine Maskenpflicht in Innenräumen nachzudenken.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sieht angesichts der kritischen Corona-Entwicklung in München nach dem Oktoberfest Handlungsbedarf für weitere Schutzvorgaben. Er finde, dass "München, aber auch Bayern unter besonderer Verpflichtung ist, sich jetzt zu überlegen, was macht man mit der Maskenpflicht in den Innenräumen", sagte der SPD-Politiker am Freitag in Berlin. "Will man das wirklich so laufen lassen?" Das ginge zulasten von Pflegekräften, ärztlichem Personal und Leuten, die infiziert würden. "Man muss jetzt darüber nachdenken, wann ist der richtige Zeitpunkt, dass man die Verantwortung zeigt." Das Infektionsschutzgesetz gebe dies her.

Nach dem Ende des Oktoberfestes sind die Infektionszahlen in München stark gestiegen, Kliniken berichteten von Problemen. Lauterbach sagte: "Es muss jetzt nach vorne geblickt werden. Es hilft nicht, da nachzutreten." Er bekräftigte zugleich: "Natürlich ist das Oktoberfest, so wie es gemacht wurde, eine schlechte Idee gewesen."

Absagen hätte man es wegen fehlender Rechtsgrundlage schlecht können. "Aber hätte man es besser durchführen können oder sollen? Da ist die Antwort natürlich ja." Man hätte zum Beispiel warnen müssen: "Wer soll kommen, wer soll nicht kommen", sagte Lauterbach etwa mit Blick auf Menschen mit Vorerkrankungen. Das Allermindeste wäre gewesen, jedem einen Selbsttest bei Eintritt anzubieten oder besser noch einen Testnachweis vorzugeben. Unabhängig vom Infektionsschutzgesetz könne man natürlich im Rahmen des Hausrechtes jederzeit Vorgaben machen für den Besuch einer Veranstaltung oder eines Lokals.

 
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