Bayern
29.03.2022 - 13:50 Uhr

Maskenpflicht fällt fast überall, Testpflicht an Schulen und Kitas bleibt

Die Maskenpflicht fällt in vielen Bereichen. Das bayerische Kabinett spricht daher eine Empfehlung zum Maskentragen aus. In Schulen wird weiterhin getestet. Das sind die Beschlüsse.

Die Maskenpflicht fällt am 3. April in vielen Bereichen. Symbolbild: Karl-Josef Hildenbrand
Die Maskenpflicht fällt am 3. April in vielen Bereichen.

Ein Großteil der Corona-Maßnahmen endet bundesweit am Wochenende. Dann gilt nur noch ein sogenannter Basisschutz. Das bayerische Kabinett hat heute darüber beraten, wie dieser Basisschutz in Bayern umgesetzt wird. Beschlossen wurden folgende Punkte, die ab 3. April in Kraft treten:

  • Eine Empfehlung von Mindestabstand und Maskentragen in Innenräumen. Verbindlich anordnen kann die bayerische Regierung das durch den Beschluss der Bundesregierung nicht mehr.
  • FFP2-Maskenpflicht gilt weiterhin im öffentlichen Nahverkehr, in Arztpraxen, Krankenhäusern, in Pflegeheimen, Flüchtlingsunterkünften und ähnlichen "vulnerablen Einrichtungen".
  • Testpflicht an Schulen und Kitas bleibt bestehen.
  • Für Besucher und Beschäftigte von vulnerablen Personengruppen gilt Testpflicht.

"Wir empfehlen solche Dinge wie Mindestabstand, wie Masken in Innenräumen", sagte Herrmann. Das seien simple Mittel, um sich zu schützen. Man könne es aber nicht mehr verbindlich anordnen.

Damit ist klar: Von Sonntag (3. April) an gibt es bayernweit keinerlei 2G- oder 3G-Zugangsregeln mehr - auch Ungeimpfte haben damit ohne Test wieder Zugang zu allen Bereichen des öffentlichen Lebens.

Die Maskenpflicht entfällt, etwa im Einzelhandel, in Freizeiteinrichtungen aller Art, aber auch in sämtlichen Schulen.

Die Staatsregierung verzichtet darauf, ganz Bayern oder auch nur einzelne Regionen zu Hotspots zu erklären, wie Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) nach der Kabinettssitzung am Dienstag mitteilte. Das allerdings wäre die einzige Möglichkeit gewesen, um weiterhin beispielsweise an einer Maskenpflicht in sämtlichen Innenräumen festzuhalten. Über eine bloße Empfehlung dazu geht die Staatsregierung nun aber nicht mehr hinaus.

Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte deshalb bereits am Montag erklärt, Bayern solle jedenfalls "auf absehbare Zeit" nicht zum Hotspot erklärt werden - das "schlampige" Gesetz, das die Ampel in Berlin durchgesetzt habe, sei rechtlich so nicht umsetzbar. Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) betonte, "eigentlich" hätte man sich die Maskenpflicht in Innenräumen wenigstens noch für vier Wochen gewünscht. Denn die Pandemie sei noch nicht vorbei.

 
Kommentare

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Martin Pfeifer

Die Position der bayrischen Staatsregierung zu den Corona-Schutzmaßnahmen ist typischer Söder-Populismus. Praktisch die gesamte Pandemie macht die Staatsregierung deutlich, das der Infektionsschutz Ländersache ist. Jetzt bedauert man, das die Vorgaben des Bundes nicht mehr erlauben.

Die Staatsregierung behauptet, die aktuellen Vorgaben im Infektions-Schutzgesetz würden gar keine rechtssichere Festlegung von Hotspots erlauben, weil viel zu unklar definiert. Zu Zeiten, als die Infektions-Schutzmaßnahmen noch per Verordnung der Staatsregierung erlassen wurden, war das alles kein Problem. Obwohl es - gerade in 2022 - mehrfach erfolgreich Klagen gegen die Verordnung gab. Wegen handwerklicher Fehler, zum Teil hatte es sogar den Anschein, das die Fehler Absicht waren (Ausnahmen für die 3G-Regel im Einzelhandel). Jetzt traut man sich gar nicht an die heiße Sache und lässt Corona lieber geschehen. Offensichtlich, weil man es so will. Irgendwann ist die bevölkerung komplett durchscheucht. Bei den derzeitigen Infektions-Zahlen aber nicht rechtzeitig zum nächsten Herbst.

29.03.2022
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