Bayern
03.11.2021 - 17:07 Uhr

Das sind die neuen Corona-Regeln in Bayern

Corona kommt mit "aller Macht zurück", sagt Ministerpräsident Markus Söder. Ab Samstag gelten deswegen in Bayern wieder verschärfte Maßnahmen gegen die Pandemie. Ein Überblick.

Wo bisher 3G als Zugangsvoraussetzung galt, gilt nun 3G plus - also PCR- statt Antigen-Schnelltest. Es gibt aber Ausnahmen. Symbolbild: Matthias Balk/dpa
Wo bisher 3G als Zugangsvoraussetzung galt, gilt nun 3G plus - also PCR- statt Antigen-Schnelltest. Es gibt aber Ausnahmen.

Gelbe Krankenhausampel:

  • Die Ampel zeigt künftig bereits Gelb, wenn 450 Intensivbetten landesweit belegt sind. Am Mittwoch lag diese Zahl laut Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) bei 488. Somit würde sie ab Samstag voraussichtlich überall gelten.
  • FFP2-Masken statt medizinischer Masken überall dort, wo Maskenpflicht herrscht (Ausnahme: Schulen).
  • Wo bisher 3G als Zugangsvoraussetzung galt, gilt nun 3G plus - also PCR- statt Antigen-Schnelltest (Ausnahmen: Hochschulen, außerschulische Bildungsangebote, Bibliotheken, Archive).
  • Für Clubs, Diskotheken, Bordelle gilt verpflichtend 2G; Ungeimpfte haben dort keinen Zutritt mehr.
  • Verpflichtende Tests auch für geimpfte Mitarbeiter und Besucher von Pflegeeinrichtungen.

Rote Krankenhausampel:

  • Rot zeigt die Ampel, wenn landesweit 600 Intensivbetten belegt sind. Dann soll flächendeckend auf 2G umgestellt werden.
  • Wo bisher 3G als Zugangsvoraussetzung galt, gilt dann 2G (Ausnahmen: Gastronomie, Beherbergung, körpernahe Dienstleistungen wie Friseur oder Fußpflege - hier gilt 3G plus - sowie Hochschulen, außerschulische Bildungsangebote, Bibliotheken, Archive - hier gilt 3G).
  • 3G für Mitarbeiter von Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten, wenn diese bei der Arbeit Kontakt zu anderen Personen haben - egal ob Kunden, Kollegen oder Lieferanten (Ausnahmen: Handel und öffentlicher Nahverkehr).
  • Die Regelungen einer roten Ampel gelten auch in den Corona-Hotspots. Mehrere Landkreise und die Stadt Rosenheim in Oberbayern sowie der gesamte Regierungsbezirk Niederbayern hatten diesen Status bereits von sich aus ausgerufen.
  • Zusätzlich zählen alle Kreise und kreisfreien Städte als Hotspots, wo die Sieben-Tage-Inzidenz über 300 liegt und die Intensivbetten zu mindestens 80 Prozent ausgelastet sind. Am Mittwoch hatten bereits 27 der rund 100 Kreise und kreisfreien Städte diese Voraussetzungen erfüllt.

Schulen:

Ab Montag Maskenpflicht auch wieder im Unterricht. An den Grundschulen reicht eine Stoffmaske, an weiterführenden Schulen eine medizinische Maske. Am ersten Schultag nach den Herbstferien wird bei allen Schülern ein Schnelltest durchgeführt, außer sie können einen aktuellen negativen Antigen- oder PCR-Test vorlegen. Die bisherigen Regeltestungen werden fortgesetzt. Gibt es in einer Klasse einen Positivfall, werden alle Schüler dieser Klasse künftig eine Woche lang täglich getestet.

Quarantäne:

Freitestung von engen Kontaktpersonen eines Infizierten erst nach sieben und nicht schon nach fünf Tagen möglich. In Hotspots entfällt das Freitesten, Quarantänedauer dort für enge Kontaktpersonen mindestens zehn Tage.

Kontrollen:

Die Einhaltung der 2G-, 3G- und 3Gplus-Zugangsregeln bei Veranstaltungen oder in der Gastronomie soll stärker kontrolliert, Verstöße sollen konsequenter geahndet werden.

München03.11.2021
 
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