Bayern
27.08.2020 - 19:00 Uhr

Reisen, Maskenpflicht und Veranstaltungen: Das gilt jetzt in Bayern

Mit einer einheitlicheren Linie wollten Bund und Länder in den ersten Herbst und Winter der Corona-Pandemie gehen. In Bayern aber bleibt vieles anders als anderswo. Die Regelungen im Überblick.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder nahm an der Konferenz von Bund und Ländern zum weiteren Vorgehen während der Corona-Pandemie teil. Bild: Michele Tantussi/dpa
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder nahm an der Konferenz von Bund und Ländern zum weiteren Vorgehen während der Corona-Pandemie teil.

München/Berlin. Auch nach der ersten Konferenz von Bund und Ländern nach der Sommerpause zu einer einheitlicheren Linie im Kampf gegen das Coronavirus bleibt es dabei: In keinem anderen Bundesland sind Verstöße gegen die Maskenpflicht mit 250 Euro und 500 Euro im Wiederholungsfall ansatzweise so teuer wie in Bayern. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) lobte den Grundkonsens und sprach im Anschluss von einer gemeinsamen Philosophie, die aber auch ermögliche, "regional angepasst" zu reagieren. Priorität habe nun das Ziel, die für die Jahreszeit zu hohen Infektionszahlen mit Blick auf den Herbst und Winter wieder nach unten zu bekommen.

Für Bayern bedeutet dies auch, dass die Gratis-Tests für Reiserückkehrer aus Nicht-Risikogebieten nicht wie in den anderen Ländern schon am 15. September enden, sondern mindestens bis zum 1. Oktober weitergehen. So lange können sich an Flughäfen, Autobahnen und Bahnhöfen weiter alle Freiwilligen auf eine Ansteckung testen lassen. Doch die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz haben auch Folgen für das Leben in Bayern.

Großveranstaltungen

Wie im übrigen Deutschland sind auch in Bayern bis zum Ende des Jahres Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals oder Dorf-Schützenfeste bis mindestens 31. Dezember 2020 in der Regel verboten. Ausnahmen sind nur möglich, wenn sichergestellt werden kann, dass die Teilnehmer nur aus der gleichen Region oder aus umliegenden Regionen mit gleichen Entwicklungen kommen. Ob das auch das Ende für Christkindelsmärkte und Faschingsveranstaltungen bedeutet, ist noch offen, hier soll es erst zu einem späteren Zeitpunkt in diesem Jahr eine Entscheidung geben. Mit Blick auf bundesweite Sportveranstaltungen soll außerdem eine Arbeitsgruppe bis Ende Oktober Vorschläge erarbeiten.

Private Feiern

Bei der vor der Konferenz immer wieder als wichtiger Punkt genannten Frage nach Obergrenzen für private Feiern oder Veranstaltungen wie Geburtstage oder Beerdigungen konnten sich die Länder nicht einigen. Auf dem Tisch hatte ein Vorschlag mit einer Begrenzung von 25 Personen in Privaträumen und 50 Personen in Gaststätten oder Hallen gelegen. Derzeit sind in Bayern bis zu 100 Personen in geschlossenen und 200 Personen unter freiem Himmel erlaubt. Am Ende blieb aber nur ein Appell übrig, der sich an die Eigenverantwortung der Menschen richtet. Ob Bayern hier nochmals in Eigenregie verschärft, war zunächst offen.

Bußgelder

Wer in Bayern den Mund-Nase-Schutz etwa in Geschäften oder der Bahn verweigert, der muss – sofern es kein Versehen war – 250 Euro zahlen. Bei mehrmaligen Verstößen drohen gar 500 Euro. Damit ist das Bußgeld weiter um ein vielfaches höher als im Rest der Republik. Sachsen-Anhalt kündigte zudem schon an, auch die 50-Euro-Untergrenze nicht umsetzen zu wollen. Hinzu kommt auch: In Bayern droht auch bei Verstößen gegen Quarantäneauflagen ein Bußgeld von 2000 Euro. Hier gibt es im Rest Deutschlands weiter keine verbindliche Untergrenze.

Testzentren

Die bayerische Teststrategie bleibt weiterhin gültig. Söder betonte ausdrücklich, dass er die Praxis weiterhin für richtig halte, weil so viele Infektionen gefunden würden, «wir halten daran fest». Es sei ein wichtiges Serviceangebot des Staates. Deshalb können sich auch nach dem 15. September Reiserückkehrer direkt an Autobahnen, Flughäfen und Bahnhöfen aus Nicht-Risikogebieten kostenlos testen lassen - genau wie die restliche Bevölkerung bei Ärzten und in den kommunalen Testzentren. In den anderen Bundesländern endet das Angebot kostenloser Tests für Reisende aus Nicht-Risikogebiete zum 15. September.

Quarantäne

Söder betonte, dass er eine Quarantäneverordnung erst übernehmen wolle, wenn diese auch funktioniere. Man müsse aufpassen, «dass man am Schluss keine Tests mehr hat und trotzdem keiner in Quarantäne geht». Söder zweifelte konkret daran, dass die zur Durchsetzung der Quarantäne notwendigen Kontrollen in den Kommunen mit dem derzeitigen Personal möglich seien. Auch müsse die vom Bund für Anfang Oktober erhoffte Digitalisierung bei den Aussteigerkarten in Flugzeugen erst einwandfrei funktionieren. Nach seinen bisherigen Erfahrungen mit digitalen Neuerungen sei dies eine «ehrgeizige Sache». Die Regel sieht vor, dass Rückkehrer aus Risikogebieten frühestens nach dem fünften Tag in Selbstisolation mit einem negativen Test die Quarantäne beenden können.

Weiden in der Oberpfalz27.08.2020
 
Kommentare

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Klaus Wichert

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrem Beitrag zu Reisen, Maskenpflicht und Veranstaltungen vom 27.08.20 – 19h00 schreiben Sie – wie auch an anderer Stelle häufig – von ‚Infektionszahlen‘, ‚Infektionen‘ und der Möglichkeit, sich freiwillig ,auf eine Ansteckung testen‘ zu lassen.

Positiv getestete Personen sind per Definition nicht gleichzusetzen mit Infizierten.

Die eingesetzten PCR Tests weisen Virus-RNA Bruchstücke nach, nichts anderes. (Zur Test-Anlage lesen Sie bitte hier bei Eurosurveillance: https://www.eurosurveillance.org/content/10.2807/1560-7917.ES.2020.25.3.2000045). Ob diese Bruchstücke aus infektiösen Partikeln, also SARS-CoV-2 Viren, oder aus "Trümmerteilen" von z.B. durch das eigene Immunsystem vernichteten Viren stammen, wird nicht untersucht. Ein positiver Test auf das Vorhandensein von RNA Bruchstücken von SARS-CoV-2 sagt vielleicht etwas darüber aus, ob die Person mit dem Virus in Kontakt gekommen ist. Vielleicht auch ob Bruchstücke der RNA ausgeschieden werden. Aber definitiv sagt der Test nichts über die Infektiosität, geschweige denn über eine wirkliche Infektion einer Person. Die Tatsache, dass außerdem ein Prozent aller Tests falsch positiv ausfällt, will ich hier nur am Rande erwähnen.

Bei einer Person, die positiv getestet wurde und daraufhin vom Gesundheitsamt in Quarantäne geschickt wird, ist also nicht einmal klar, ob sie selbst ansteckend ist, ob sie andere Personen angesteckt hat. So weisen auch die Hersteller dieser Test-Kits immer darauf hin, dass das Testergebnis ihrer Produkte nur eingeschränkt aussagefähig ist. Es sollte nicht als einziger Nachweis für die klinische Diagnose und Behandlung verwendet werden (Siehe zum Beispiel hier: https://www.creative-diagnostics.com/sars-cov-2-coronavirus-multiplex-rt-qpcr-kit-277854-457.htm).

Gerade in der aktuellen Zeit halte ich es für zentral, dass die Fakten auf den Tisch kommen. Und zwar in der notwendigen Differenziertheit. Nur mit belastbaren und korrekten Informationen kann jeder einzelne Leser zu seiner realistischen Einschätzung kommen.

Da sehe ich gerade Medien wie das O-Netz in einer besonderen Verantwortung.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wichert

28.08.2020
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