Bayern
21.02.2022 - 15:37 Uhr

Zwölf-Stämme-Mädchen muss zu Pflegeeltern zurück

Die Polizei vermutet, ihre leiblichen Eltern hätten die Elfjährige illegal mitgenommen. Sie gehören den "Zwölf Stämmen" an. In deren Gemeinschaft kann das Mädchen nicht bleiben, urteilte nun ein Gericht.

Das Amtsgericht Dillingen entschied: Das verschwundene Mädchen kann nicht bei den leiblichen Eltern bleiben. Sie gehören den "Zwölf Stämmen" an. Symbolbild: Oliver Berg/dpa
Das Amtsgericht Dillingen entschied: Das verschwundene Mädchen kann nicht bei den leiblichen Eltern bleiben. Sie gehören den "Zwölf Stämmen" an.

Das vermisste Mädchen aus dem Landkreis Dillingen darf nicht bei seinen leiblichen Eltern in der Glaubensgemeinschaft "Zwölf Stämme" bleiben. Das Amtsgericht Dillingen lehnte einen Antrag auf Rückübertragung des Sorgerechts ab.

Nach Erkenntnissen des Bayerischen Rundfunks begründete dies das Gericht mit den Erziehungsmethoden der Sekte "Zwölf Stämme" ("Wer seine Rute schont, der hasst sein Kind"). Die Eltern würden sich nicht klar davon distanzieren. Die "Zwölf Stämme" sehen körperliche Züchtigung bis zum Alter von 13 Jahren als notwendig an.

Aus genau diesem Grund waren der Gemeinschaft 2013 40 Kinder vom Jugendamt weggenommen worden. Das aktuell betroffene Mädchen lebte seit acht Jahren bei Pflegeeltern in Schwaben. Die leiblichen Eltern durften es bei "begleitetem Umgang" sehen. Im Oktober 2021 kam das Kind nach einer Joggingrunde nicht nach Hause. Polizei und Staatsanwaltschaft gingen davon aus, dass die leiblichen Eltern das Mädchen illegal mitgenommen haben. Mitglieder der Glaubensgemeinschaft sowie der Vater meldeten sich per E-Mail bei den Pflegeeltern: Dem Kind gehe es gut.

Europaweite Fahndung

Seitdem lief eine Fahndung wegen Kindesentziehung. Die Polizei vermutete die Vermisste in einer der beiden Niederlassungen der "Zwölf Stämme" in Tschechien. Suchaktionen im Nachbarland verliefen bislang aber erfolglos. Ein Standort ist in Msecké Žehrovice bei Prag. Der zweite Sitz ist am Ortseingang von Skalná (Wildstein), der Partnergemeinde von Neusorg im Landkreis Tirschenreuth. Der 2000-Einwohner-Ort liegt etwa 15 Minuten hinter dem Straßenübergang Waldsassen-Cheb .

Zum Gerichtstermin am Amtsgericht Dillingen waren die Eltern und die Tochter laut BR nicht erschienen. Das Gericht lehnte eine Videovernehmung des Kindes ab, wie von einem Anwalt vorgeschlagen. Eine Beeinflussung ließe sich so nicht ausschließen. Die Angst vor einer Verhaftung könne er als Entschuldigung nicht gelten lassen, so der Richter.

Nach Angaben des Gerichts haben sich die Eltern nicht von den umstrittenen Erziehungsmethoden mittels Schlägen distanziert. Deswegen sieht das Amtsgericht den Entzug insbesondere des Aufenthaltsbestimmungsrechtes für die Tochter weiter für nötig an.

Auch der ältere Bruder war den Eltern weggenommen worden und lief aus einer Jugendhilfeeinrichtung weg. Er durfte damals nach langem Hin und Her bei den Eltern bleiben, sei aber älter gewesen, so argumentierte das Familiengericht.

 
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