München
07.04.2021 - 17:43 Uhr

An Bayerns Schulen beginnt das große Testen

Die Staatsregierung führt zum Schulstart nach den Osterferien eine allgemeine Testpflicht für alle Schüler und Lehrkräfte ein - unabhängig von der Inzidenz vor Ort. Sie soll auch für die Notbetreuung gelten.

Zum Schulstart nach den Osterferien führt Bayern eine allgemeine Testpflicht für Schüler und Lehrkräfte ein. Symbolbild: Matthias Balk
Zum Schulstart nach den Osterferien führt Bayern eine allgemeine Testpflicht für Schüler und Lehrkräfte ein.

Zum Schulstart nach den Osterferien am kommenden Montag führt Bayern eine allgemeine Testpflicht für Schüler und Lehrkräfte ein. Sie gilt an allen Schulen unabhängig von der Inzidenz vor Ort, ihre Einhaltung ist Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht. "Wir wollen damit den Unterricht an den Schulen so gut wie möglich absichern", erklärte Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) am Mittwoch nach einer Kabinettssitzung in München. Sollte sich das Testkonzept bewähren, würden sich die Chancen verbessern, noch mehr Jahrgangsstufen als zunächst geplant an die Schulen zurückzuholen. Wie Piazolo betonte, gilt die Testpflicht auch für die Notbetreuung. Ohne Negativtest sei die Teilnahme dort ab Montag nicht mehr möglich.

Der Freitag entscheidet für die Folgewoche

Wie bereits vor den Osterferien werden in Regionen mit einer Inzidenz unter 100 alle Jahrgangsstufen im Wechselunterricht beschult. Wo dies räumlich möglich ist, kann der Unterricht auch normal im Klassenverband gehalten werden. Bei einer Inzidenz über 100 dürfen weiterhin die Abschlussklassen an die Schulen, zudem neu die Q11 der Gymnasien, die Vorabschlussklassen von BOS und FOS sowie die Viertklässler der Grundschulen. Entscheidend für die Unterrichtsform in der Folgewoche ist jeweils der Inzidenzwert am Freitag. Für alle gemeinsam ist die Testpflicht. Bei einer Inzidenz unter 100 muss zweimal pro Woche getestet werden, bei einer Inzidenz über 100 mindestens zweimal.

München07.04.2021

Selbsttests nur unter Aufsicht

Laut Piazolo kann der Negativtest auf verschiedene Weise vorgelegt werden. So können Schüler und Lehrkräfte die Bescheinigung eines negativen PCR-Tests vorlegen, der höchstens 48 Stunden alt ist. Möglich ist auch die Vorlage eines höchstens 24 Stunden alten, in einem Testzentrum vorgenommenen Schnelltests. Ansonsten stünden an den Schulen inzwischen ausreichend Selbsttests zur Verfügung. Insgesamt seien 17 Millionen Stück über die Landratsämter ausgegeben worden, berichtete Piazolo. Die Selbsttests müssen allerdings in der Schule unter Aufsicht vorgenommen werden, um ein nachvollziehbares Ergebnis zu erhalten. Weitere Einzelheiten will Piazolo am Freitag im Rahmen einer Pressekonferenz bekanntgeben.

 
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