Die Frage, wie Zigarettenautomaten in deutschen Supermärkten aussehen müssen, wird voraussichtlich auf europäischer Ebene entschieden. Der Bundesgerichtshof (BGH) erwägt, den Europäischen Gerichtshof (EuGH) einzuschalten, wie sich am Donnerstag in einer Verhandlung in Karlsruhe abzeichnete. (Az. I ZR 176/19)
Eine Nichtraucher-Initiative bekämpft die Ausgabeautomaten, die an vielen Supermarktkassen stehen, weil die Schockbilder und Warnhinweise auf den Schachteln darin nicht zu sehen sind. Erst wenn der Kunde sich per Tastendruck für eine Marke entscheidet, fällt die Packung aufs Band. Um das grundsätzlich überprüfen zu lassen, hat der Verein den Betreiber zweier Edeka-Märkte in München verklagt.
Nach der deutschen Verordnung dürfen die Aufdrucke „zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens, einschließlich des Anbietens zum Verkauf“ nicht verdeckt werden. Weil die Regelung auf EU-Recht beruht, wollen die BGH-Richter den EuGH klären lassen, was das bedeuten soll. Die Entscheidung wird aber erst in den nächsten Wochen verkündet.
Urteil des OLG München vom 25. Juli 2019
Urteil des LG München I vom 5. Juli 2018
Pro Rauchfrei über das Verfahren vor dem OLG
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