Andere Länder, andere Regeln: In den Skigebieten in Deutschland, Österreich, Schweiz und Italien gelten unterschiedliche Vorschriften für Hütten, Lifte, Gondeln und den Après-Ski. Ein Überblick (Stand 23.12.2021, Regeln können sich kurzfristig ändern.)
Deutschland:
- es gilt prinzipiell die 3G-Regel, Kinder unter 6 Jahren und regelmäßig getestete Schüler ausgenommen
- Maskenpflicht und Abstandsgebot an und in Liften
- in Bayern gilt die 2G-Regel
- Nicht jede Gondel kann voll ausgelastet werden
- In Baden-Württemberg sind die Regeln abhängig von der Infektionslage, aktuell: 2G-plus in Skiliften und Seilbahnen
Österreich:
- es gilt die 2G-Regel, Kinder unter 12 Jahren ausgenommen
- "Holiday-Ninja-Pass" gilt als Ausnahmeregelung zum 2G-Nachweis für nicht beziehungsweise nicht vollständig geimpfte Jugendliche von 12 bis 15 Jahren
- FFP2-Maskenpflicht ab 15 Jahren in Gondeln, Sesselliften mit Haube und Zugangsbereichen zu den Liften
- Kinder von 7 und 14 Jahren müssen Mund-Nasen-Schutz tragen, FFP2-Maske ist für sie nicht verpflichtend
- Après-Ski ist aktuell nicht erlaubt
- Einreise nach Österreich nur mit gültigen 2G-Nachweis möglich (3 Impfungen nötig)
- zweifach Geimpfte brauchen einen PCR-Test
Schweiz
- in allen geschlossenen Berg- und Seilbahnen, Skiliften, Sesselbahnen, geschlossenen Stationsgebäuden, Wartezonen, Liftkarten-Verkaufsstellen herrscht Maskenpflicht
- derzeit keine 2G- oder 3G-Regel
- Personen über 16 Jahren brauchen 3G-Nachweis für Besuch im Innenbereich einer Gastronomie
- im Skigebiet Samnaun ist ein 2G-zertifikat nötig
Italien
- kein Impf- oder Testnachweis in Skigebieten, in denen es nur offene Ski- und Sessellifte gibt
- ansonsten: 3G-Regel für alle ab 12 Jahren
- geschlossene Kabinenbahnen und Sessellifte mit geschlossener Haube fahren mit maximalen 80 Prozent Auslastung
- offene Sessellifte und Kabinenbahnen können zu 100 Prozent genutzt werden
- Maskenpflicht für alle ab 6 Jahren
- in den Hütten gilt 2G
- ab Januar gilt: generelle Helmpflicht für Minderjährige, Haftpflichtversicherung nötig, Alkoholverbot

















Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.