Deutschland und die Welt
23.12.2021 - 13:59 Uhr

Diese Corona-Regeln gelten beim Skifahren und in Liften

Welche Regeln gelten in den Skigebieten? Wo braucht man eine 2G-Nachweis und wo einen PCR Test? Eine Übersicht über die wichtigsten Regeln in den Skigebieten in Deutschland, Österreich, Schweiz und Italien.

Welche Regeln gelten in den Skigebieten? Bild: -
Welche Regeln gelten in den Skigebieten?

Andere Länder, andere Regeln: In den Skigebieten in Deutschland, Österreich, Schweiz und Italien gelten unterschiedliche Vorschriften für Hütten, Lifte, Gondeln und den Après-Ski. Ein Überblick (Stand 23.12.2021, Regeln können sich kurzfristig ändern.)

Deutschland:

  • es gilt prinzipiell die 3G-Regel, Kinder unter 6 Jahren und regelmäßig getestete Schüler ausgenommen
  • Maskenpflicht und Abstandsgebot an und in Liften
  • in Bayern gilt die 2G-Regel
  • Nicht jede Gondel kann voll ausgelastet werden
  • In Baden-Württemberg sind die Regeln abhängig von der Infektionslage, aktuell: 2G-plus in Skiliften und Seilbahnen

Österreich:

  • es gilt die 2G-Regel, Kinder unter 12 Jahren ausgenommen
  • "Holiday-Ninja-Pass" gilt als Ausnahmeregelung zum 2G-Nachweis für nicht beziehungsweise nicht vollständig geimpfte Jugendliche von 12 bis 15 Jahren
  • FFP2-Maskenpflicht ab 15 Jahren in Gondeln, Sesselliften mit Haube und Zugangsbereichen zu den Liften
  • Kinder von 7 und 14 Jahren müssen Mund-Nasen-Schutz tragen, FFP2-Maske ist für sie nicht verpflichtend
  • Après-Ski ist aktuell nicht erlaubt
  • Einreise nach Österreich nur mit gültigen 2G-Nachweis möglich (3 Impfungen nötig)
  • zweifach Geimpfte brauchen einen PCR-Test

Schweiz

  • in allen geschlossenen Berg- und Seilbahnen, Skiliften, Sesselbahnen, geschlossenen Stationsgebäuden, Wartezonen, Liftkarten-Verkaufsstellen herrscht Maskenpflicht
  • derzeit keine 2G- oder 3G-Regel
  • Personen über 16 Jahren brauchen 3G-Nachweis für Besuch im Innenbereich einer Gastronomie
  • im Skigebiet Samnaun ist ein 2G-zertifikat nötig

Italien

  • kein Impf- oder Testnachweis in Skigebieten, in denen es nur offene Ski- und Sessellifte gibt
  • ansonsten: 3G-Regel für alle ab 12 Jahren
  • geschlossene Kabinenbahnen und Sessellifte mit geschlossener Haube fahren mit maximalen 80 Prozent Auslastung
  • offene Sessellifte und Kabinenbahnen können zu 100 Prozent genutzt werden
  • Maskenpflicht für alle ab 6 Jahren
  • in den Hütten gilt 2G
  • ab Januar gilt: generelle Helmpflicht für Minderjährige, Haftpflichtversicherung nötig, Alkoholverbot
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