28.12.2021 - 10:57 Uhr

Diese Corona-Regeln gelten in Bayern an Silvester

In Bayern gibt es an Silvester Ausnahmen bei den Coronaregeln. Auch gilt die Personenobergrenze in der Gastronomie nicht. Ein Überblick.

Kleine Schornsteinfeger-Figuren als Glücksbringer für das Neue Jahr posieren vor farbigen Luftschlangen. Symbolbild: Jens Büttner
Kleine Schornsteinfeger-Figuren als Glücksbringer für das Neue Jahr posieren vor farbigen Luftschlangen.

Für Geimpfte und Genesene in Bayern gilt ab dem 28. Dezember, dass sie sich maximal zu zehnt treffen dürfen - egal ob drinnen in Innenräumen oder draußen an der frischen Luft. Kinder unter 14 Jahren sind von dieser Beschränkung aber ausgenommen.

Aber: Sobald mindestens ein Ungeimpfter an dem Treffen teilnimmt, gilt eine strengere Regel. Dann dürfen Angehörige eines Haushalts nur noch mit zwei Personen aus einem weiteren Hausstand zusammenkommen.

Sperrstunde gilt an Silvester nicht

Grundsätzlich gilt in Restaurants und Cafés in Bayern die 2G-Regel - drinnen und draußen. Zutritt zu den Gastronomiebetrieben haben also ausschließlich Geimpfte und Genesene. Eine Ausnahmeregelung gilt für minderjährige Schülerinnen und Schüler. Die bereits geltende Sperrstunde ab 22 Uhr für die Gastronomie bleibt weiter bestehen. Nur für die Silvesternacht gilt eine Ausnahme, sie wurde hier aufgehoben.

In der Gastronomie dürfen auch mehr als zehn Personen gemeinsam essen und trinken. Schließlich treffen in Restaurants ohnehin mehr Menschen an verschiedenen Tischen zusammen. Laut Auskunft des bayerischen Gesundheitsministeriums wäre es widersprüchlich, wenn sich in Restaurants mehr als zehn Fremde treffen dürften, aber nicht mehr als zehn Bekannte.

2G plus bei geschlossenen Gesellschaften

Für private Veranstaltungen, die in separaten Räumlichkeiten einer Gastronomie stattfinden - also geschlossene Gesellschaften - gilt in Bayern die 2G-plus-Regel. Genesene und Geimpfte brauchen zusätzlich einen aktuellen negativen Corona-Test - Geboosterte erst ab dem 15. Tag nicht mehr. Außerdem muss dort laut Gesundheitsministerium die Zehn-Personen-Grenze eingehalten werden. Tanzveranstaltungen sind aber untersagt.

Der Verkauf von Böllern und Feuerwerkskörpern ist auch dieses Jahr verboten. Das soll verhindern, dass die Kliniken weiter zusätzlich belastet werden. Clubs und Diskotheken sind komplett geschlossen. Das Feiern auf öffentlichen Plätzen und Anlagen ist in der Regel untersagt, es darf hier auch kein Alkohol getrunken werden. An Silvester sind ab 15 Uhr bis 1. Januar um 9 Uhr Ansammlungen von mehr als zehn Menschen auf öffentlichen publikumsträchtigen Plätzen und ihrer Umgebung verboten. Die Städte und Gemeinden sind dazu aufgerufen, diese öffentlichen publikumsträchtigen Plätze festzulegen und zu benennen.

Oberpfalz17.12.2021
Bayern28.12.2021
 
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