Das Gericht entscheidet über die Klagen des Betreibers einer Kartbahn sowie einer Film- und Musikproduktion. Sie verlangen Geld vom Staat, weil die sogenannten Corona-Soforthilfen ihre Umsatzeinbußen nicht ausgleichen konnten. Die Urteile könnten nach Gerichtsangaben Signalwirkung haben. Zwar geht es in den beiden Fällen um Streitwerte von nur 11 000 beziehungsweise 6000 Euro. Sollten die Kläger aber Recht bekommen und die Urteile Bestand haben, könnten massive Zahlungsforderungen weiterer Kläger auf den Freistaat zukommen. Allein am Landgericht München I sind nach Angaben einer Sprecherin 15 weitere dieser Amtshaftungsverfahren in ganz ähnlichen Fällen anhängig. Amtshaftungsansprüche sind Ansprüche, die Bürger gegen den Staat geltend machen mit der Begründung, der Staat habe ihre Rechte verletzt und ihnen dadurch Schaden zugefügt. Die zuständige 15. Zivilkammer des Landgerichts wird mit ihrem Urteil entscheiden müssen, ob Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz oder auf anderer rechtlicher Grundlage denkbar sind. Das Gericht wird in dem Grundsatzurteil zunächst entscheiden, ob überhaupt Ansprüche bestehen. Über die Höhe eines möglichen Schadenersatzanspruches soll nach Angaben einer Gerichtssprecherin aber noch nicht entschieden werden.
München
26.04.2021 - 15:09 Uhr
Freistaat auf Entschädigung wegen Schließung verklagt
von Agentur DPA
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