Furth im Wald im Landkreis Cham
05.11.2021 - 10:41 Uhr

Führerhaus als „Waffenkammer“: Zöllner stellen 32 Pistolen sicher

Beamte des Hauptzollamts Regensburg konnten 32 Pistolen bei einem Fernfahrer sicherstellen. Das Führerhaus des Kühltransporters glich einer Waffenkammer.

Die sichergestellten Pistolen der Kontrolle. Bild: Hauptzollamt Regensburg
Die sichergestellten Pistolen der Kontrolle.

Zollbeamten der Kontrolleinheit Verkehrswege Furth im Wald des Hauptzollamts Regensburg gelang es, 32 Pistolen bei einem Fernfahrer aus Südosteuropa sicherzustellen. Das teilte das Hauptzollamt am Freitag in einer Pressemitteilung mit.

Die Zöllner zogen den Kühltransporter nahe Straubing aus dem fließenden Verkehr und unterzogen ihn auf einem Autobahnrastplatz einer zollrechtlichen Kontrolle.

Auf Befragen gab der 41-jährige Fahrer an, sich auf dem Weg in die Niederlande zu befinden und gefrorenen Fisch geladen zu haben, verbotene Gegenstände oder zu viele Zigaretten habe er nicht dabei.

Bei der eingehenden Überprüfung des Führerhauses fanden die Zöllner hinter der Rückwandverkleidung drei Pistolen. Um an das Versteck der Waffen zu gelangen, musste durch die Beamten das Bedienelement der Standheizung ausgebaut werden.

Die drei Pistolen waren in Textillappen verpackt und mit durchsichtigem Klebeband umwickelt. Auf Nachfrage gab der Mann an, dass im Führerhaus insgesamt 32 Pistolen versteckt wären. Weitere 28, identisch verpackte Pistolen, kamen nach der kompletten Demontage der Rückwandverkleidung zum Vorschein.

An das Versteck der letzten Pistole, die sich im Armaturenbrett befand, gelangten die Zöllner erst, nachdem sie die komplette Armaturenabdeckung entfernt hatten.

Bei den Pistolen handelt es sich um Waffen des Kalibers 7,65 mm, in jeder Pistole befand sich ein eingeführtes, leeres Magazin. Die Further Zöllner stellten die Pistolen sicher und leiteten gegen den Mann ein Verfahren wegen des Verdachtes eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.

Auf Antrag der zuständigen Staatsanwaltschaft Regensburg erging gegen den Mann ein Untersuchungshaftbefehl. In erster Instanz verurteile das Amtsgericht Regensburg den Beschuldigten zu einer Haftstrafe, das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Selb03.09.2021
 
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