Furth im Wald im Landkreis Cham
04.08.2025 - 11:02 Uhr

Grenzpolizei weist Georgier zurück und verhaftet Deutschen

Ein Georgier ohne gültige Papiere versucht am Grenzübergang Furth im Wald nach Deutschland einzureisen. Er wird nach Tschechien zurückgewiesen. Ein weiterer Mann wird am selben Tag dort vorübergehend verhaftet.

Bei Grenzkontrollen in Furth im Wald wird ein Georgier nach Tschechien zurückgewiesen und ein Haftbefehl gegen einen Deutschen vollstreckt. Symbolbild: Bundespolizei
Bei Grenzkontrollen in Furth im Wald wird ein Georgier nach Tschechien zurückgewiesen und ein Haftbefehl gegen einen Deutschen vollstreckt.

Bundespolizisten haben am Freitag am Grenzübergang Furth im Wald einen unerlaubt eingereisten Georgier nach Tschechien zurückgewiesen und einen Haftbefehl vollstreckt. Wie die Bundespolizei mitteilt, kontrollierten Beamte der Grenzpolizeigruppe Furth im Wald im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen einen Georgier in einem gemieteten Fahrzeug bei der Einreise am Grenzübergang Eschlkam. Der 31-Jährige konnte lediglich ein abgelaufenes französisches Asyldokument und einen georgischen Reisepass vorlegen.

Zur Abklärung des Sachverhalts übergaben die Beamten den Mann einer Streife der Bundespolizei, die ihn mit zur Dienststelle nach Furth im Wald nahm. Die Nachfrage beim gemeinsamen Zentrum der deutsch-französischen Polizei- und Zollzusammenarbeit in Kehl ergab, dass der Mann in Frankreich kein Aufenthaltsrecht besitzt. Es bestand somit der Verdacht der unerlaubten Einreise, da er nicht über die erforderlichen Papiere für die Einreise nach Deutschland verfügte. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wiesen die Bundespolizisten den Georgier nach Tschechien zurück.

Justizschulden nicht bezahlt

Selber Tag, selber Ort: Für einen 33-jährigen Deutschen klickten bei der Einreise am Grenzübergang Furth im Wald die Handschellen. Der Mann hatte laut Polizeibericht eine Geldbuße wegen einer Ordnungswidrigkeit nicht beglichen. Die Staatsanwaltschaft Deggendorf hatte deshalb mit einem Vollstreckungshaftbefehl nach ihm gefahndet. Der 33-Jährige konnte die Erzwingungshaft abwenden, indem er vor Ort seine Justizschulden in Höhe von rund 91,50 Euro beglich. Anschließend gestatteten die Beamten dem Mann die Weiterreise.

 
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