München
08.02.2022 - 16:35 Uhr

Gastro, Bäder, Friseur: Das bedeuten die Corona-Lockerungen in Bayern konkret

Jetzt ist es offiziell: Ab Mittwoch gelten in der Gastronomie, bei Friseuren sowie bei Sport- und Kulturveranstaltungen weiter gelockerte Corona-Regeln. Umstritten ist dagegen das angekündigte Aussetzen der Impfpflicht für Pflegeberufe.

Ein Friseurin rasiert die Haare eines Kunden. Körpernahe Dienstleistungen wie Friseure oder Nagelstudios sollen in Bayern künftig auch wieder für Besucher mit einem negativen Corona-Test möglich sein. Es soll hier wieder die 3G-Regel gelten. Symbolbild: Armin Weigel
Ein Friseurin rasiert die Haare eines Kunden. Körpernahe Dienstleistungen wie Friseure oder Nagelstudios sollen in Bayern künftig auch wieder für Besucher mit einem negativen Corona-Test möglich sein. Es soll hier wieder die 3G-Regel gelten.

Der bayerische Ministerrat hat erwartungsgemäß den von Regierungschef Markus Söder (CSU) am Montag angekündigten Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen zugestimmt. Demnach entfällt in der Gastronomie ab diesem Mittwoch die bislang auf 22 Uhr festgelegte Sperrstunde. In Bädern, Thermen und Saunen brauchen Geimpfte und Genesene keine zusätzlichen Tests mehr, es gilt dort jetzt 2G. Dafür dürfen Ungeimpfte mit negativen Test (3G) künftig wieder zum Friseur und zur Fußpflege. Alle Seilbahnen können zu 75 Prozent ausgelastet werden.

Deutliche Erleichterungen gibt es auch in den Bereichen Sport und Kultur. Hier wird die Abgrenzung zwischen regionalen und überregionalen Veranstaltungen aufgehoben. Bei Sport-Events dürfen 50 Prozent der maximal zur Verfügung stehenden Sitz- und Stehplätze ausgelastet werden, in der Kultur - inklusive der Kinos - 75 Prozent. Die absolute Personenobergrenze wird auf 15 000 angehoben.

Keine Überlastung der Kliniken

Bestehende 2G- und 2G-plus-Regeln bleiben genauso wie die FFP2-Maskenpflicht erhalten. Bei Messen wird die tägliche Besucherzahl auf maximal 25 000 verdoppelt. Möglich werden die Lockerungen nach den Worten von Staatskanzleiminister Florian Herrmann (CSU), weil die Omikron-Variante des Corona-Virus trotz Rekordinfektionszahlen bislang nicht zu einer Überlastung des Gesundheitswesens führt.

Für die Kitas beschloss der Ministerrat eine Ausweitung der Testpflicht. Ähnlich wie an den Schulen soll dort bei einem Infektionsfall in der Gruppe an den fünf folgenden Betreuungstagen täglich getestet werden. Die Eltern erhalten dafür zusätzliche Berechtigungsscheine zur kostenlosen Abholung von Tests in den Apotheken. Für die Schulen stellte Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) klar, dass man weiter auf hohe Schutzstandards setze. "Der Vorwurf einer gewollten Durchseuchung an den Schulen ist eine böswillige Unterstellung", erklärte Piazolo.

Holetschek verteidigt Entscheidung

Im Gesundheitsausschuss des Landtags verteidigte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) den Beschluss zur vorläufigen Aussetzung der Impfpflicht für medizinische und pflegerische Berufe in Bayern. Man ignoriere damit nicht das entsprechende Bundesgesetz, sondern wolle dem Bund mehr Zeit geben, um praktikable Richtlinien zur Umsetzung zu erlassen. "Es fehlen uns machbare Vollzugsregeln, die die Versorgungssicherheit nicht gefährden", sagte Holetschek. Er betonte aber auch, dass das Aussetzen der Impfpflicht nur für bereits in Pflegeberufen Beschäftigte gelte. Wer ab dem 15. März neu eingestellt werden wolle, müsse vollständig geimpft sein. Hierfür seien die Regeln eindeutig und ohne großen Verwaltungsaufwand umsetzbar.

Bei der Opposition stieß die angekündigte Aussetzung auf Kritik. Kerstin Celina (Grüne) sprach von einem "unglaublich schlechten Signal", das der ohnehin schleppend laufenden Impfkampagne noch mehr schade. Ruth Waldmann (SPD) warnte vor einer "Aussetzung bis zum Sankt-Nimmerleinstag". Die Aussagen Söders vom Montag ließen darauf schließen, dass er die einrichtungsbezogene Impfpflicht komplett ins Leere laufen lassen wolle.

OnetzPlus
Weiden in der Oberpfalz08.02.2022
 
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