Alle Jahre wieder, aber auf den letzten Drücker – so ließe sich der Umgang des Bundesgesundheitsministers mit dem Thema Covid-19-Impfung beschreiben. Erst als Ärzteverbände Krach geschlagen hatten, machte Karl Lauterbach Ende November bei einer Pressekonferenz klar, dass die Impfverordnung doch nicht zum Jahresende ausläuft, sondern bis Anfang April gelten soll. Allerdings liegt der Text bisher nicht vor. Bekannt ist nur, was der Minister angedeutet hatte und was im Bundestag vor wenigen Tagen bekannt geworden ist.
Das weckt Erinnerungen an vergangenes Jahr. Mitte Dezember 2021 war die Impfverordnung aktualisiert worden. Aber erst nach Weihnachten stellte Lauterbach klar, dass auch 12- bis 18-Jährige Anspruch auf eine dritte Corona-Impfung haben – und grundsätzlich auch Viert- und weitere Folgeimpfungen verabreicht werden können.
Auch diesmal wird mehr gestolpert als klug gehandelt. Für Impfungen in den Praxen braucht es Einzeldosen. Aber selbst das Ministerium sagt, dass es noch zu wenige gebe. Das sollen nun Krankenkassen und Hersteller binnen dreier Monate mit ihren Vertragsverhandlungen ändern. Andererseits hat der Bund noch Anspruch auf Millionen – von der Vorgängerregierung bestellte – Impfstoffdosen. Diese braucht er nicht mehr. Aus diesen Verträgen muss der Bund rauskommen, sonst wird es teuer.
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