Mit einem neuen Petitionsrecht wollen die Grünen das Amt eines von der Staatsregierung unabhängigen Bürgerbeauftragten schaffen. Dieser soll alle Eingaben von Bürgern vor der Behandlung im Landtag bearbeiten und im Rahmen eines Mediationsverfahrens eine einvernehmliche Konfliktbewältigung zwischen Petenten und den betroffenen Behörden finden. Nur wo dies nicht gelingt, soll die Petition den Abgeordneten zur Entscheidung vorgelegt werden. "Das ist ein Paradigmenwechsel im Umgang mit Bürgeranliegen", erklärte die Vorsitzende des Petitionsausschusses, Stephanie Schuhknecht (Grüne), im Landtag.
In weiteren Punkten sieht die Vorlage nach den Worten Schuhknechts mehr Transparenz, Bürgerfreundlichkeit und Barrierefreiheit vor. Dies soll durch mehr Rederechte von Petenten, die Übertragung der Behandlung von Eingaben per Livestream im Internet sowie durch verständlichere Entscheidungen gewährleistet werden. Eine Stärkung der Abgeordnetenrechte erwarten sich die Grünen von einem auch per Minderheitenvotum durchgesetzten Akteneinsichtsrecht.
Die anderen Fraktionen äußerten sich mehr oder minder skeptisch zu der Vorlage. So warnte der Bürgerbeauftragte der Staatsregierung, der CSU-Abgeordnete Michael Hofmann, vor unnötiger Bürokratie. Es widerspreche auch dem Verständnis frei gewählter Abgeordneter, wenn Bürgereingaben zunächst an eine vorgelagerte Schiedsstelle "abgeschoben" würden. Die entfremde die Volksvertreter von den Bürgern. Stefan Löw (AfD) erklärte, aus dem Gesetzentwurf der Grünen spreche ein tiefes Misstrauen gegenüber Behörden, Ämtern, Beamten und der Polizei.
Nach Ansicht von Alexander Hold (Freie Wähler) würde mit den weitgehenden Befugnissen des Bürgerbeauftragten eine "Super-Allesbesserwisser-Schnüffler-Behörde" geschaffen. Dies habe mit Rechtstaatlichkeit nichts mehr zu tun. Auch Alexandra Hiersemann (SPD) sprach sich gegen die "Entmachtung der Abgeordneten" aus, sah aber bezüglich Transparenz und Bürgerfreundlichkeit richtige Ansätze im Grünen-Entwurf. Albert Duin (FDP) bestand darauf, als Abgeordneter alle Petitionen zur Entscheidung vorgelegt zu bekommen.













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