27.03.2022 - 09:02 Uhr

Kabinett muss über künftige Corona-Regeln entscheiden

Am 2. April laufen die meisten Corona-Beschränkungen aus - wenn Bayern nicht doch noch von der neuen Hotspot-Regel Gebrauch macht. Wie wird sich die Staatsregierung am Ende entscheiden?

Ein Mann hält eine FFP2-Maske in der Hand. Symbolbild: Sebastian Kahnert/dpa
Ein Mann hält eine FFP2-Maske in der Hand.

Im Zeichen von Rekordwerten bei den Corona-Zahlen und Personalengpässen in vielen bayerischen Kliniken muss das Kabinett am Dienstag über die künftigen Corona-Regeln für den Freistaat entscheiden. Im Kern geht es um die Frage, ob etwa die Maskenpflicht in Innenräumen über den 2. April hinaus beibehalten werden soll. Dazu müsste das Land formal zum Hotspot erklärt und dies dann letztlich im Landtag beschlossen werden.

Nach dem neuen Bundesinfektionsschutzgesetz und unter Nutzung einer Übergangsfrist enden die allermeisten Corona-Beschränkungen automatisch am 2. April, insbesondere Corona-Zugangsregeln wie 2G und 3G. Es bleiben dann lediglich noch die Maskenpflicht in Pflegeheimen, Kliniken, im Nah- und Fernverkehr sowie eine Testpflicht in Pflegeheimen und Schulen - nicht aber die Maskenpflicht in sonstigen Innenräumen, etwa im Handel, in Freizeiteinrichtungen oder auch in Schulen.

Die Länder können allerdings per Landtagsbeschluss weiterhin strengere Regeln festlegen. Voraussetzung für die Anwendung der sogenannten Hotspot-Regelung ist, dass eine „konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage“ besteht - etwa dann, wenn „auf Grund einer besonders hohen Anzahl von Neuinfektionen oder eines besonders starken Anstiegs an Neuinfektionen eine Überlastung der Krankenhauskapazitäten in der jeweiligen Gebietskörperschaft droht“. Rechtlich strittig ist, ob sich auch ein gesamtes Bundesland zum Hotspot erklären kann. Genau das aber wäre die Voraussetzung, um etwa die Maskenpflicht im Handel bayernweit beibehalten zu können.

Die Staatsregierung hatte vom Bund zuletzt - bislang vergeblich - entweder eine Verlängerung der Übergangsfrist oder bundesweit einheitliche Kriterien für die Anwendung der Hotspot-Regel gefordert. Dies soll auch Thema der Gesundheitsministerkonferenz am Montag sein. Letztlich muss das Kabinett aber am Dienstag entscheiden - ansonsten bleibt es dabei, dass die Regeln auslaufen. Denkbar ist auch, dass die Hotspot-Regelung erst zu einem späteren Zeitpunkt genutzt wird.

 
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