Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung eines früheren FDP-Bundestagsabgeordneten wegen Kindesmissbrauchs bestätigt. Der 6. Strafsenat in Leipzig verwarf die Revisionen der Angeklagten, da es keine Rechtsfehler zu ihrem Nachteil gegeben habe, wie der BGH nach Beschluss vom 1. Oktober heute mitteilte. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Das Landgericht Braunschweig hatte im März den früheren Abgeordneten Hartmut Ebbing sowie eine Lehrerin aus Niedersachsen verurteilt, weil die Strafkammer es als erwiesen ansah, dass beide sexuelle Handlungen an einem damals siebenjährigen Sohn der Frau vorgenommen haben. Gegen Ebbing verhängte das Gericht eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten, gegen die Lehrerin ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung.
Ebbing hatte die Vorwürfe bestritten. Er habe den Jungen nicht berührt, hatte er zum Prozessauftakt gesagt. Es habe sich ausschließlich um Fantasien gehandelt, sein reales sexuelles Interesse habe der Frau gegolten. Die Frau hatte eingeräumt, sexuelle Handlungen an ihrem Sohn vorgenommen sowie eindeutige Bilder gemacht und an Ebbing geschickt zu haben.
Bereits im Februar 2025 war Ebbing vom Amtsgericht Tiergarten in Berlin wegen Verbreitung und Besitzes kinderpornographischer Inhalte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Diese Strafe wurde in das Braunschweiger Urteil einbezogen. Chatnachrichten und Bilddateien, die im Kontext des Berliner Verfahrens sichergestellt wurden, hatten die Ermittler zu den Taten in Niedersachsen geführt.
© dpa-infocom, dpa:261019-930-862786/1













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