Die von der Staatsregierung eingesetzte Kommission zur Begleitung des neuen Polizeiaufgabengesetzes (PAG) sieht bei der Umsetzung der neuen Vorschriften Korrektur- und Präzisierungsbedarf. Das wurde bei der Vorstellung des ersten Arbeitsberichts ein halbes Jahr nach ihrer Einsetzung deutlich. Es geht um die Abgrenzung der Begriffe "konkrete" und "drohende" Gefahr bei Kontaktverboten und der präventiven Gewahrsamnahme möglicher Straftäter, die Schulung von Polizisten sowie die Auswirkungen neuer polizeilicher Befugnisse bei der Nutzung von DNA-Spuren und der erweiterten Möglichkeit bei der Auswertung digitaler Datenträger.
Wie der Kommissionsvorsitzende Karl Huber erklärte, sei es nicht Aufgabe des sechsköpfigen Gremiums, allgemeine rechtliche oder verfassungsrechtliche Fragen zu klären. Entsprechende Klagen dazu seien vor den Verfassungsgerichten in München und Karlsruhe anhängig. Es gehe der Kommission vielmehr um die Überwachung und Überprüfung der PAG-Anwendung. Eine Einzelfallprüfung sei nicht vorgesehen. "Wir hinterfragen das Gesetz in Bezug auf die praktische Anwendung und Handhabbarkeit und werden am Ende Empfehlungen abgeben", erklärte Bayerns Datenschutzbeauftragter Thomas Petri. Als Arbeitsgrundlage dienten Berichte und Befragungen von Polizei- und Justizvertretern, aber auch Gespräche mit Anwälten von Betroffenen und der Dutzende Parteien und Verbände angehörenden Initiative "noPAG".
Seit Inkrafttreten der Neuregelung zum bis auf drei Monate verlängerten Sicherheitsgewahrsams Mitte 2017 sind laut Huber bislang 15 Personen länger als die vorher maximal erlaubten zwei Wochen in Vorbeugehaft genommen worden. Die Dauer habe zwischen zwei Wochen und zwei Monaten geschwankt. In einigen Fällen hätten Richter die Gewahrsamnahme als unbegründet untersagt, ergänzte das Kommissionsmitglied Erwin Allesch. Nach dessen Aussage habe sich bislang auch noch kein Betroffener an ein bayerisches Verwaltungsgericht gewandt, um eine polizeiliche Maßnahme überprüfen zu lassen. Huber sei aufgefallen, dass einigen Betroffenen einer vorbeugenden Gewahrsamnahme kein Anwalt zur Seite gestellt worden sei. Dies bedürfe noch einer Prüfung.
Der Datenschutzbeauftragte Petri berichtete, dass in seiner Behörde erste Eingaben und Beschwerden zum neuen PAG eingegangen seien. Es handle sich dabei aber noch um Einzelfälle. Er werde zum PAG in seinem im Laufe dieses Jahres erscheinenden Tätigkeitsbericht detaillierter Stellung nehmen. Petri machte keinen Hehl daraus, dass er schwere Bedenken gegen die Befugnis zur präventiven Untersuchung von DNA-Spuren durch die Polizei hat. Auch die Erlaubnis zur Auswertung mobiler Datenträger im Vorfeld von Straftaten sieht Petri kritisch. Hier befürchtet er durch das neue PAG, dass die Zugriffe der Polizei eine "größere Dimension erreichen werden". Der Schlussbericht der PAG-Kommission soll im Sommer vorliegen. Die Koalition will dann über Änderungen beraten.













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