München
16.12.2021 - 17:13 Uhr

Konsequenzen aus der Masken-Affäre: Neues Lobbyregister

Der Landtag hat das neue bayerische Lobbyregister scharf gestellt. Neben dem verschärften Abgeordnetengesetz ist es die zweite Konsequenz aus der "Masken-Affäre".

Ilse Aigner (CSU) ist Präsidentin des Bayerischen Landtags. Ihr Haus beschloss ein neues Lobbyregister. Symbolbild: Matthias Balk
Ilse Aigner (CSU) ist Präsidentin des Bayerischen Landtags. Ihr Haus beschloss ein neues Lobbyregister.

Ab sofort können Verbände, Organisationen und Interessenvertreter, die zwecks Mitwirkung an politischen Prozessen regelmäßig oder auf Dauer Kontakt zum Parlament und seinen Abgeordneten sowie zur Staatsregierung aufnehmen, online ihren Eintrag in das neue bayerische Lobbyregister vornehmen. Ab dem 1. Januar 2022 ist das verpflichtend.

Lobbyisten stimmen damit auch zu, sich an einen ergänzenden Verhaltenskodex zu halten. Nichtbeachtung oder unzureichende Angaben können mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Ein entsprechendes Gesetz hat der Landtag bereits im Juli einstimmig verabschiedet. Das Register ist ab Januar für alle Bürger über die Internetseite des Landtags einsehbar.

Erhöhte Transparenz

Als Interessenvertreter gilt, wer politisch Verantwortlichen Informationsmaterial, fachliche Stellungnahmen und Gutachten sowie Positionspapiere mit dem Ziel zur Verfügung stellt, damit in seinem Sinne oder im Auftrag Dritter auf politische Entscheidungen Einfluss zu nehmen. Melden müssen sich auch Lobbyisten, die Politiker zu Veranstaltungen, Werbemaßnahmen oder Konferenzen einladen sowie unaufgefordert Beiträge zu parlamentarischen Anhörungen oder laufenden Gesetzgebungsverfahren liefern. Ausgenommen sind unter anderem sich an den Landtag wendende Petenten oder eine regional eng begrenzte Interessenvertretung.

Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) erklärte bei der Vorstellung des Registers, man ziehe damit die notwendigen Konsequenzen aus der Masken-Affäre und erhöhe die Transparenz demokratischer Prozesse. Es handle sich um das wohl "strengste und weitreichendste Lobbyregistergesetz aller deutschen Parlamente".

Aigner betonte, dass Lobbyismus an sich nicht verwerflich sei, da Parlamentarier bei ihren Entscheidungen häufig auf externen Sachverstand angewiesen seien. Für dessen Einholung schaffe das Register nun klare und transparente Regeln, es erschwere zudem illegitime Interessenvertretung und Korruption.

Individuelle Registernummern

Als besonders bedeutsam hob Aigner den "legislativen und exekutiven Fußabdruck" hervor. Mit diesem wird sichergestellt, dass jederzeit nachverfolgt werden kann, welche Interessengruppierung mit welchen Argumenten versucht, Einfluss auf ein Gesetzgebungsverfahren zu nehmen.

Auch in fertigen Gesetzen müssen aus externen Stellungnahmen übernommene Passagen kenntlich gemacht werden. Um die Nachverfolgung zu erleichtern, erhält jede Interessengruppierung eine individuelle Registernummer.

München16.12.2021
 
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