München
17.02.2023 - 11:56 Uhr

Landesentwicklungsprogramm: Änderungen zugunsten der Landwirtschaft

CSU und Freie Wähler haben im Landtag Änderungen am Landesentwicklungsprogramm durchgesetzt, vor allem zugunsten der Landwirtschaft. Möglich werden soll künftig auch das landesweite Starten und Landen von Flugtaxis.

Im Landtag haben CSU und Freie Wähler Änderungen am Landesentwicklungsprogramm durchgesetzt. Symbolbild: Sven Hoppe/dpa
Im Landtag haben CSU und Freie Wähler Änderungen am Landesentwicklungsprogramm durchgesetzt.

Bei der in der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) vorgesehenen Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsflächen für erneuerbare Energien, den Gewässerschutz und die Landwirtschaft sollen Kommunen und Grundstückseigentümer beteiligt werden. Das beschloss der Wirtschaftsausschuss des Landtags auf Antrag von CSU und Freien Wählern bei Enthaltung der SPD und gegen die Stimmen der Grünen. Die Beteiligung ist allerdings rechtlich nicht bindend. "Wir verstehen das als Appell, es geht uns darum, dass alle miteinander reden", sagte die Ausschussvorsitzende Kerstin Schreyer (CSU). Man habe betonen wollen, "dass Eigentum noch etwas wert ist in diesem Land".

Im neuen LEP, das vom Landtag noch abschließend genehmigt werden muss, ist unter anderem die Ausweisung von Vorrangflächen für Windkraftanlagen ergänzt worden. Damit soll auf bis zu 1,8 Prozent der Landesfläche die Genehmigung von Windrädern erleichtert werden. Auch für die landwirtschaftliche Nutzung soll es Vorrangflächen geben, die nur noch in Ausnahmefällen anderweitig überplant und für den Straßen-, Gewerbe- oder Siedlungsbau verwendet werden dürfen. Als Ausnahmen gelten etwa der Bau landwirtschaftlicher Nebengebäude und die kombinierte Nutzung von Flächen für Landwirtschaft und Photovoltaik. Ziel ist es nun, vor der Festlegung der Gebiete mit den betroffenen Kommunen und Grundstückseigentümern ins Gespräch zu kommen.

Der Grüne Martin Stümpfig hielt das bei Tausenden Grundstückseigentümern für "praktisch nicht leistbar" und fürchtete einen immensen bürokratischen Aufwand. "Das macht alle Planungen fürchterlich kompliziert", warnte er. Volkmar Halbleib (SPD) sah zudem die Gefahr des Abdriftens in eine rechtliche Grauzone. Es werde zwar eine Anhörung der Betroffenen gewünscht, es fehle aber an konkreten Beteiligungsrechten. Deutlicher wurde Alexander Muthmann (FDP): "Wenn man das so will, dann braucht man dafür eine Gesetzesänderung." In dieser Form sei die Vorlage ein "reiner Schaufensterantrag" zur Beruhigung der Grundstückseigentümer.

Möglichkeit für Flugtaxis in Bayern

Ebenfalls auf Antrag von CSU und Freien Wählern werden im LEP-Entwurf einige Vorgaben zum Wasserschutz zurückgenommen. Unter anderem soll so die Bewässerung von landwirtschaftlichen Flächen in Trockenphasen gewährleistet bleiben. Der CSU-Abgeordnete Walter Nussel erklärte dazu, man wolle durch die Änderungen die "Kleinteiligkeit" aus dem LEP-Entwurf nehmen. Abstriche am Grundwasserschutz seien damit nicht verbunden. Zudem würden Grundwasserschutz und die Nutzung von Tiefengeothermie in Einklang gebracht. Halbleib sprach dagegen von einer "Kurskorrektur" der Regierungsfraktionen. Verbesserungen am flächendeckenden Grundwasserschutz würden damit nicht möglich. "Das zeigt, dass CSU und Freie Wähler die dramatische Situation bei der Wasserversorgung nicht erkennen", sagte Halbleib.

Keine Mehrheit fanden im Ausschuss Anträge von Grünen, SPD und FDP zum verbindlicheren Flächensparen. Es bleibt damit bei dem für 2030 anvisierten Richtwert von landesweit fünf Hektar Flächenverbrauch am Tag. Die AfD scheiterte mit Vorschlägen für weitreichende Lockerungen bei den Vorgaben. CSU und Freie Wähler setzten dagegen durch, dass die im neuen LEP wieder strenger gefassten Vorgaben für Gewerbebauten auf der grünen Wiese nicht für Tourismusprojekte gelten. Neu aufgenommen werden ins LEP werden auf Wunsch der Regierungsfraktionen Start- und Landeplätze für "Flugtaxis". Diese sollen in allen Landesteilen Bayerns möglich werden.

 
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