Strafgefangene in Bayern dürfen künftig häufiger und auch ohne dringenden Anlass mit Angehörigen oder Freunden telefonieren. Das beschloss der Landtag auf Grundlage eines Gesetzentwurfes der Staatsregierung mit breiter Mehrheit. Dagegen stimmte lediglich die AfD. Die Häftlinge müssen sich ihre Gespräche allerdings von der Anstaltsleitung genehmigen lassen. Verwehrt werden können die Telefonate nur, wenn eine Gefahr für Sicherheit und Ordnung zu erwarten ist oder der Opferschutz dagegen spricht. Die Gespräche sollen grundsätzlich in den Haftzellen oder geschützten Räumen geführt werden können, auch Video-Telefonate sollen ermöglicht werden. Die Kosten müssen im Regelfall die Gefangenen übernehmen.
Justizminister Georg Eisenreich (CSU) erklärte, der telefonische Kontakt zu Angehörigen und Freunden könne einen Beitrag zur erfolgreichen Resozialisation Strafgefangener leisten. Die Erfahrungen, die man wegen der eingeschränkten Besuchsmöglichkeiten während der Corona-Lockdowns mit der Telefonie gemacht habe, seien "überwiegend positiv" gewesen. Eisenreich betonte, dass die neuen Regeln auch für Untersuchungshäftlinge gelten werden. Um den höheren Aufwand für das Anstaltspersonal abzufedern, sei die Schaffung zusätzlicher Stellen geplant. Die SPD scheiterte mit ihrem Antrag, den Häftlingen auch einen überwachten Internetzugang zu gewähren. Das lehnte die Mehrheit des Landtags aus Sicherheitsgründen ab. Keinen Erfolg hatte auch der AfD-Antrag, Gefangenengespräche zu Angehörigen außerhalb Deutschlands zu untersagen.



















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