Der bayerische Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) geht juristisch gegen das seit diesem Schuljahr geltende Arbeitskonto für Grundschullehrkräfte vor. Es war von Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) zur Beseitigung des Lehrermangels verordnet worden. Demnach müssen die meisten Grundschullehrer fünf Jahre lang eine Stunde pro Woche unbezahlt länger unterrichten, werden dafür aber zu einem späteren Zeitpunkt für fünf Jahre um eine Wochenstunde entlastet. Der BLLV hält diese vorübergehende Mehrarbeit für rechtlich unbegründet, zumal der Lehrermangel vor allem die Förder- und Mittelschulen betrifft, wo das Arbeitszeitkonto aber nicht angewendet wird.
"Die gravierenden Personalprobleme vor allem an den Mittelschulen dürfen nicht auf dem Rücken der Grundschullehrkräfte gelöst werden", erklärte BLLV-Präsidentin Simone Fleischmann zur Klage vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, die aus rechtlichen Gründen eine Grundschulleiterin aus Donaustauf stellvertretend für den Verband eingereicht hat. Es dürfe "keinen Missbrauch von Lehrkräften als Lückenbüßer" geben. Grundschullehrkräfte hätten bei geringerer Bezahlung ohnehin die höchste wöchentliche Unterrichtsverpflichtung unter allen Schularten. Es sei nicht hinnehmbar, dass diese nun auch noch die seit Jahren verfehlte Personalpolitik des Kultusministeriums ausbaden müssten.
Der vom BLLV beauftragte Rechtsanwalt Michael Bihler hält das Arbeitszeitkonto in der vorliegenden Form für juristisch nicht haltbar. Aus der Lehrerbedarfsprognose des Kultusministeriums für die kommenden Jahre ergebe sich eine rechnerische Überkapazität an den Grundschulen von 1400 Lehrkräften. Damit könne der Unterricht dort auch ohne Mehrarbeit gesichert werden. Das vom Kultusministerium als Begründung für die Maßnahme angegebene Verschieben erfahrener Grundschullehrkräfte an Mittel- und Förderschulen, um den dortigen Bedarf zu decken, sei das "Verfolgen personalpolitischer Ziele mit unlauteren Mitteln".
Gegen die von Piazolo zusätzlich verordnete Mehrarbeit durch die Einschränkung von Teilzeitmöglichkeiten geht der BLLV wegen aus Bihlers Sicht geringer Erfolgsaussichten nicht juristisch vor. Hier werde man die betroffenen Lehrkräfte weiterhin bei dienstrechtlichen Verfahren unterstützen, kündigte BLLV-Vize Gerd Nitschke an.



















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