München
05.05.2020 - 16:56 Uhr

Die Lockerungen: Söders Maßnahmen im Überblick

Langsamer als in anderen Bundesländern und mit hohen Sicherheitsauflagen versehen hat der bayerische Ministerrat zahlreiche Lockerungen im bisherigen Corona-Regime beschlossen. Der Überblick:

Markus Söder (CSU), Ministerpräsident von Bayern, kommt nach einer Sitzung des bayerischen Kabinetts zu einer Pressekonferenz. Bild: Sven Hoppe/dpa
Markus Söder (CSU), Ministerpräsident von Bayern, kommt nach einer Sitzung des bayerischen Kabinetts zu einer Pressekonferenz.

Ausgangsbeschränkungen:

Ab dem heutigen Mittwoch darf man seine Wohnung auch wieder ohne triftigen Grund verlassen, Spielplätze (außer Bolzplätze) dürfen wieder öffnen. Das Abstandsgebot von mindestens 1,50 Meter bleibt aber genauso wie das Verbot eines Treffens von mehr als einer Person, die nicht dem eigenen Haushalt angehört. Erlaubt werden Besuche bei "Verwandten in gerader Linie" sowie Geschwistern. Auch hier sollten aber die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime:

Am 9. Mai wird das bestehende Besuchsverbot aufgeboben. Möglich ist dann der Besuch einer registrierten Kontaktperson zu einer vorher festgelegten Zeit. Es gilt dabei ein Mindestabstand von 1,50 Meter und eine Maskenpflicht für Besucher und besuchte Person. Die Einrichtungen müssen spezielle Besuchskonzepte erarbeiten. Personal, Besucher und Besuchte müssen sich regelmäßigen Corona-Tests unterziehen. Schulen:

Bis zu den Pfingstferien - diese bleiben wie die Sommerferien unangetastet - sollen rund 50 Prozent der Schüler an die Schulen zurückgekehrt sein. Nach Angaben von Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) erfolgt dies nach einem Stufenplan.

Ab dem 11. Mai kommen die Schüler aus den Jahrgangsstufen, die im kommenden Jahr ihre Abschlussprüfungen schreiben sowie die 4. Klasse der Grundschule.

- Ab dem 18. Mai sollen die 1. Klasse Grund- und Förderschule, die 5. Klasse Mittel- und Förderschule sowie die 5. und 6. Klassen der übrigen weiterführenden Schulen folgen.

- Für die Zeit nach den Pfingstferien nannte Piazolo die Rückkehr der übrigen Jahrgangsstufen als Ziel. Alle Klassen werden - falls nötig - halbiert, so dass maximal 15 Schüler mit entsprechendem Mindestabstand in einem Klassenzimmer sitzen. Beschult werden die Gruppen im wöchentlichen Wechsel von Präsenzunterricht und Lernen zu Hause. Der Lehrstoff wird an die veränderten Bedingungen angepasst. Einzelheiten will Piazolo rechtzeitig bekannt geben. Außerhalb des Unterrichts in den Klassenzimmern besteht auf dem Schulgelände Maskenpflicht.

Für Lehrer aus Risikogruppen besteht bis Pfingsten keine Präsenzpflicht, ebenso für Schüler aus Risikogruppen sowie für Schüler, in deren Haushalt Personen aus Risikogruppen leben. Mit Blick auf abgelaufene Urlaubszeiten bei Eltern soll in den Pflingst- und Sommerferien eine Notbetreuung sichergestellt sein. Kitas:

Spätestens bis Pfingsten soll für 50 Prozent der Kinder bis 6 Jahre wieder eine Betreuung zur Verfügung stehen. Ab dem 11. Mai wird dazu die Betreuung auf Kinder mit Behinderung oder besonderem Erziehungsbedarf ausgedehnt. Zudem werden Kinder von alleinerziehenden Studierenden sowie von Eltern mit "beruflichen Härtefällen" aufgenommen. Komplett öffnen werden Waldkindergärten. Die Betreuung erfolgt in festen Kleingruppen, eine Maskenpflicht ist nicht vorgesehen. Bei Tagesmüttern dürfen wieder maximal fünf Kinder betreut werden. Neu zugelassen werden feste privat organisierte Betreuungsgruppen von maximal drei Familien. Diese bedürfen aber einer Zulassung. Ab dem 25. Mai will Sozialministerin Carolina Trautner (CSU) die Vorschulkinder in die Einrichtungen zurückholen. Notbetreuung soll es während der Pfingst- und Sommerferien auch in den Kitas geben. Handel und Dienstleistung:

Ab dem 11. Mai fällt die Beschränkung auf eine Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern. Damit dürfen auch Kaufhäuser sowie Einkaufszentren und -passagen wieder öffnen. Weiter gilt in allen Geschäften eine Maskenpflicht sowie eine Mindestfläche von 20 Quadratmetern je Kunde. Öffnen dürfen ab dem 11. Mai unter strengen Hygieneauflagen Nagelstudios und Kosmetiksalons. Fitness-Studios und Schwimmbäder bleiben bis auf Weiteres geschlossen. Gastronomie:

Auch hier gibt es einen Stufenplan. Ab dem 18. Mai ist Gastronomie im Freien erlaubt. Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) appellierte an die Kommunen, dafür großzügig Genehmigungen zu erteilen, damit unter Wahrung der Abstandsregeln möglichst viele Tische aufgestellt werden können. Ab dem 25. Mai dürfen Speisegaststätten auch ihren Innenbereich für Gäste mit Reservierungen öffnen. Für alle gilt: Beschränkte Öffnungszeiten (20 Uhr innen, 22 Uhr außen), Mindestabstand für Tische, pro Tisch maximal zwei Personen mit 1,50 Meter Abstand (Ausnahme "Familientische"), Eingang und Ausgang separat, Schutzmaskenpflicht für das Personal sowie für die Gäste (außer am Tisch). Übernachtungsbetriebe:

Ab dem Pfingstwochenende (30. Mai) dürfen voraussichtlich Hotels, Gasthäuser, Ferienappartements und Campingplätze für touristische Zwecke wieder öffnen. Gemeinschaftsangebote wie Saunas, Schwimmbäder oder Wellness-Bereiche bleiben dabei geschlossen. Freizeiteinrichtungen:

Ab dem 11. Mai können bei Vorlage von Hygienekonzepten und Besucherrichtlinien Tierparks (ohne Streichelzoo), botanische Gärten, Bibliotheken, Museen, Galerien, Ausstellungsräume und Gedenkstätten wieder öffnen. Ab dem 30. Mai sollen Freizeitparks, Schlösser und die Seenschifffahrt folgen. Sport:

Kontaktfreier Individualsport ist ab dem 11. Mai im Freien wieder erlaubt. Söder nannte hier Tennis, Golf, Segeln, Leichtathletik und Reiten (auch in der Halle). Für weitere Sportarten entwickelt das zuständige Innenministerium in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium und den Sportverbänden ein Konzept. Musikschulen:

Ab dem 11. Mai ist wieder Einzelunterricht (auch zu Hause) erlaubt. Fahrschulen:

Ab dem 11. Mai sind Theorieunterricht mit Mindestabstand und Fahrpraxis mit Schutzmaske möglich.

 
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