Die Zeit drängt: Bis zum Ende des Jahres muss eine Einigung bei der Reform der Grundsteuer her. Sonst gehen den Kommunen Milliarden an Einnahmen durch die Lappen. Das Geld wird dringend benötigt. Die bisherige Regelung ist höhere Mathematik, teilweise mit grotesken Zügen. Die Bemessensgrundlage beruht auf jahrzehntealte Werten, eine Überarbeitung ist überfällig, dazu hättes es des Bundesverfassungsgerichts gar nicht bedurft.
Beide ursprünglich vorgeschlagenen Modelle hatten ihren Charme. Das Verfahren von Olaf Scholz, alle sieben Jahre Grundstücksgröße, Bodenrichtwert, Baujahr, Nutzfläche und Rohmiete zu erheben und den Wert der Immobilie so zu berechnen, klingt gerecht, ist aber auch extrem aufwendig und eine Steilvorlage für Anwälte und Gerichte. Der CSU-Plan, demzufolge alle Immobilien nur nach ihrer Fläche taxiert werden, ist leicht umzusetzen, hat aber einen großen Haken: Villen-Inhaber zahlen genauso viel wie der Gartenhausbesitzer am gleichen Ort.
Jetzt gibt es nach monatelangen Verhandlungen endlich Fortschritte. Der Grundstückswert, das Alter von Gebäuden und Mietkosten sollen zur Berechnung herangezogen werden. Eine Frage bleibt aber offen: Warum kann die Grundsteuer den Mietern weiter vollständig aufs Auge gedrückt werden? Hier einen sozial gerechten Kompromiss zu finden, wäre ein echter Durchbruch.













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