München
14.06.2023 - 19:18 Uhr

14-Jährige vergewaltigt: fast sieben Jahre Haft

Ein selbst ernannter Wunderheiler behandelt eine 14-Jährige mit Froschgift, Gesängen und Atemübungen. Schließlich vergewaltigt er sie. Für die Tat muss der 64-Jährige nun ins Gefängnis.

Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. Bild: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen.

Der Mann, der sich selbst als Wunderheiler bezeichnete, hatte einige skurrile Behandlungsmethoden in petto: Froschgift, Massagen am „Herzchakra“, allein in einer dunklen Grotte ausharren. Und der der 64-Jährige aus dem Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen wurde zum Straftäter: Im Rahmen einer angeblichen Therapie vergewaltigte er zweimal eine 14-Jährige. Zudem schubste er das Mädchen eine drei Meter hohe Klippe hinunter in den Sylvensteinspeicher.

Wegen der Taten muss der Chilene für sechs Jahre und zehn Monate in Haft. Das Landgericht München I sprach ihn am Mittwoch der Vergewaltigung und der gefährlichen Körperverletzung schuldig.

Bei dem 64-Jährigen waren die Eltern, die Großmutter und der Bruder des Mädchens in Therapie. Die Mutter trennte sich auf Anregung des Angeklagten von ihrem Mann. Um die Situation zu verarbeiten, ging schließlich auch die Tochter bei ihm in Behandlung, wie der Angeklagte zu Prozessbeginn im April ausgesagt hatte. Dabei räumte er seine ungewöhnlichen Behandlungsmethoden, zu denen auch Gesänge und Atemübungen gehörten, ein. Diese habe er in Brasilien gelernt.

Die Vergewaltigung der Minderjährigen habe aber nicht stattgefunden. Das Mädchen sei bei von ihm angeleiteten Atemübungen in einem „Zustand des Unterbewusstseins“ gewesen und habe die Traumata von Mutter und Großmutter wiedererlebt. „Ich war nur Zuschauer“, sagte der Mann. Die Erfahrungen seien der 14-Jährigen nur „in ihrem Verstand“ widerfahren.

Unter anderem zu dieser These befragten die Richter am letzten Tag eine gerichtsmedizinische Sachverständige, die bestätigte, dass eine Art Gedankenübertragung „realitätsfern“ sei. Gegen den Angeklagten sprach, dass Ermittler genetisches Material von ihm in der Unterhose und der Vagina des Opfers gefunden hatten.

Zudem sichtete das Gericht Chatnachrichten, die der sogenannte Wunderheiler mit dem Mädchen und seiner Mutter ausgetauscht hatte. Demnach hatte er auf Spanisch an die 14-Jährige geschrieben: „Ich hoffe, ich habe dich nicht verletzt“. Außerdem: „Ich habe dir nur gegeben, was dein Körper und deine Seele brauchten.“ Der Mutter teilte er mit, er wisse, dass es schwer sei, die Tochter „als junge Frau zu sehen, denn du möchtest sie lieber als ein Kind sehen“. Zudem wies er sie an, sie solle dem Mädchen nicht zu viele Fragen stellen.

Nach Feststellung des Vorsitzenden Richters Martin Hofmann manipulierte der 64-Jährige die Familie. Er habe deren Mitglieder zeitweise voneinander isoliert, auch mit Einschüchterungen gearbeitet. Er habe das Vertrauen der Mutter des Mädchens missbraucht. Die 14-Jährige sei ihm bei den Taten schutzlos ausgeliefert gewesen.

© dpa-infocom, dpa:230614-99-56738/4

 
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