München
15.12.2025 - 09:27 Uhr

Betrug am Telefon: Kriminelle nehmen Pflegebedürftige und Angehörige ins Visier

Betrüger nutzen eine neue Masche, um an Geld zu kommen: Sie rufen Pflegebedürftige und deren Angehörige an und geben sich als Mitarbeiter von Pflegeversicherungen aus.

Der Patienten- und Pflegebeauftragte der Bayerischen Staatsregierung warnt vor betrügerischen Anrufen, die sich an Pflegebedürftige und deren Angehörige richten. Symbolbild: Karl-Josef Hildenbrand
Der Patienten- und Pflegebeauftragte der Bayerischen Staatsregierung warnt vor betrügerischen Anrufen, die sich an Pflegebedürftige und deren Angehörige richten.

Anrufer bieten "Pflegehilfsmittelboxen" oder "Pflegekurse" an: Vor einer aktuellen Betrugsmasche per Telefon, mit denen Pflegebedürftige und deren Angehörige ins Visier genommen werden, warnt der Patienten- und Pflegebeauftragte der Bayerischen Staatsregierung, Landtagsabgeordneter Thomas Zöller.

Betrüger entwickelten immer neue Ideen, um andere um ihr Geld zu bringen, betont Zöller in einer Pressemitteilung: „Immer wieder hört man, dass ältere Menschen Opfer betrügerischer Anrufe werden. Insbesondere bei Pflegebedürftigen und deren Angehörigen kommt es beispielsweise aktuell zu falschen Angeboten rund um Pflegehilfsmittelboxen oder auch Pflegekursen." Die betrügerischen Anrufer gäben sich dabei als Mitarbeitende von Pflegeversicherungen oder des Medizinischen Dienstes Bayern (MD Bayern) aus und versprächen kostenlose "Pflegehilfsmittelboxen" oder "Pflegekurse".

Teure Verträge, keine Leistungen

Dabei wird laut Zöller "beiläufig nach der Versicherungsnummer sowie sonstigen Daten gefragt". Bei der Vermittlung der falschen Produkte würden den Betroffenen dann "Verträge untergeschoben, die mit teuren monatlichen Zahlungen gekoppelt sind oder bei denen die Betrüger nicht erbrachte Leistungen mit der Pflegekasse abrechnen", warnt der Experte und betont: "Als Patienten- und Pflegebeauftragter der Bayerischen Staatsregierung möchte ich Bürgerinnen und Bürger für diese Problematik sensibilisieren – gerade jetzt vor den Festtagen."

Ihm sei wichtig, dass Pflegebedürftige und ihre Familien vor Betrügereien geschützt sind. "Ich unterstütze daher alle Aufklärungskampagnen, die vor Trickanrufen warnen." Wichtige Informationen zu diesem Thema finde man zum Beispiel bei den Verbraucherzentralen, die auch eine Beratung anbieten – "auch, wenn man bereits ‚in die Falle getappt‘ sein sollte", betont Zöller.

Das steht im Gesetz

Für Pflegeboxen gelten nach Mitteilung des Patientenbeauftragten folgende gesetzliche Grundlagen: Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad haben Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmittel (§ 40 Absatz 2 SGB XI). Die hierfür anfallenden Kosten werden bis zu 42 Euro monatlich (Stand 2025) von der eigenen Pflegeversicherung übernommen. Pflegekurse werden als Kassenleistung von den Pflegekassen kostenlos angeboten. In den Kursen erhalten pflegende Angehörige praktisches Wissen rund um die Pflege und können gezielt eigene Fragen einbringen (§ 45 SGB XI).

Zöller stellt auch klar: "Leistungserbringer dürfen Pflegebedürftige nicht telefonisch kontaktieren, um Pflegehilfsmittel zu bewerben oder Pflegeleistungen aufzudrängen!" Ein erster Kontakt müsse immer vom Pflegebedürftigen selbst oder von seinen Angehörigen ausgehen. "Wer Fragen zu Pflegehilfsmitteln hat, sollte sich daher an erster Stelle an die eigene Pflegeversicherung oder auch den MD Bayern wenden", empfiehlt Zöller. "Sowohl Pflegeversicherungen als auch der MD Bayern beraten neutral und seriös. Darüber hinaus bieten Pflegestützpunkte sehr gute Pflegeberatung an", so fasst es der Beauftragte zusammen. Um sich vor Betrügereien zu schützen, gibt Zöller einige Tipps:

Wenn ein Betrüger anruft

  • Bleiben Sie wachsam: Geben Sie keine persönlichen Informationen am Telefon weiter
  • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen! Legen Sie im Zweifel einfach auf
  • Fragen Sie bei Bedarf bei Ihrer richtigen Versicherung oder der Polizei nach

Kostenfreies Informationsmaterial für die Aufklärungskampagne „Tatort Telefon“ gibt es im Internet bei der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Tipps und Musterbriefe der Verbraucherzentrale bei telefonisch abgeschlossenen Verträgen sind ebenfalls online abrufbar. Die Bundesnetzagentur kann in Fällen von betrügerischen Anrufen aktiv werden. Dazu gibt es Infos online.

Wer von konkreten Vermögensstraftaten zu Lasten des Gesundheits- bzw. Pflegewesens in Bayern hat, kann diese anonym oder unter Nennung seines Namens direkt online an die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) melden.

 
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