München
19.11.2024 - 17:29 Uhr

Änderungen im Entbürokratisierungsgesetz: Mehr Parkplätze und Meldung von Dachausbauten

Die Abgeordneten von CSU und Freien Wählern haben die Staatsregierung beim Bürokratieabbau im Baurecht etwas eingebremst. Weitergehende Forderungen der Opposition lehnten sie aber ab.

Bauherren werden künftig dazu verpflichtet, Dachgeschossausbauten bei der Gemeinde anzuzeigen. Bild: Soeren Stache/dpa
Bauherren werden künftig dazu verpflichtet, Dachgeschossausbauten bei der Gemeinde anzuzeigen.

Die Regierungsfraktionen von CSU und Freien Wählern haben im im Bauausschuss des Landtags Änderungen am ersten Entbürokratisierungsgesetz der Staatsregierung vorgenommen. Sie präzisierten dabei einzelne Verfahrensvereinfachungen im Baurecht. So sah der Regierungsentwurf vor, dass Kommunen die Bauherren künftig nur noch zu einem Pkw-Stellplatz je neugebauter Wohneinheit verpflichten können. Die Änderung von CSU und Freien Wählern sieht bis zu zwei Stellplätze vor. Damit soll verhindert werden, dass Anwohnerfahrzeuge vermehrt an Straßenrändern abgestellt werden müssen, was Verkehrsbehinderungen zur Folge haben könnte. Ausgenommen von der Regeln ist der soziale Wohnungsbau. Die Mieter dort verfügen erfahrungsgemäß über eine geringere Zahl en eigenen Autos. Hier sind künftig nur noch 0,5 Stellplätze je Wohneinheit vorgeschrieben.

Mit einer weiteren Änderung werden Bauherren dazu verpflichtet, Dachgeschossausbauten bei der Gemeinde anzuzeigen. Grundsätzlich sind diese nach dem neuen Gesetz genehmigungsfrei. Damit die Kommunen aber einen Überblick über den Wohnungsbestand behalten und Gebühren korrekt berechnen können, müssen sie – anders als im Entwurfstext vorgesehen – über die Ausbaumaßnahmen zumindest informiert werden. Mit ihrer Mehrheit lehnten CSU und Freie Wähler mehrere Änderungsanträge von Grünen und SPD ab. Diese hatten sich gegen die Genehmigungsfreiheit von Dachgeschossausbauten und die Abschaffung zur Baupflicht von Kinderspielplätzen gewandt. Außerdem sprachen sie sich gegen Verfahrenserleichterungen zum Bau großer privater Swimming-Pools und das Aus für die kommunalen Freiflächengestaltungssatzungen, die zum Erhalt typischer Ortsbilder gedacht sind und aktuell noch aus Artenschutzgründen ein Verbot von Schottergärten ermöglichen.

 
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