Katrin Ebner-Steiner ist also wieder im Amt, nach gut zwei Jahren Unterbrechung. Dieses Mal darf sie die AfD-Fraktion im Landtag alleine führen, ohne Co-Vorsitzenden. Dafür hat sie drei Stellvertreter, darunter ihren Spitzenkandidatenpartner Martin Böhm aus Coburg, und einen parlamentarischen Geschäftsführer. Alle fünf werden dem völkisch-nationalen Teil der Partei um den Thüringer AfD-Rechtsaußen Björn Höcke zugerechnet oder gelten dem als zumindest nahestehend. Vom bisherigen, für AfD-Verhältnisse eher als gemäßigt bewerteten Vorstand ist niemand mehr dabei. "Nachdem sich der alte Fraktionsvorstand nicht beworben hat, konnte er auch nicht gewählt werden", kommentiert Ebner-Steiner das trocken.
Nach dem Patt zwischen Höcke-Anhängern und Gemäßigteren in der vergangenen Legislaturperiode scheinen die Mehrheitsverhältnisse in der AfD-Fraktion dieses Mal klar zu sein, klar rechts. Bei den geheimen Vorstandswahlen haben immer um die 25 der 32 Abgeordneten für die Personalvorschläge gestimmt, mindestens fünf unterstützten sie nicht. Fünf Personen umfasste auch der alte Fraktionsvorstand. Die Zahlengleichheit kann Zufall sein, muss aber nicht. Ebner-Steiner wertet die Ergebnisse – nachdem es in der alten Fraktion mitunter nicht einmal Mehrheiten für die Verabschiedung der Tagesordnung gab – als "Zeichen für innere Geschlossenheit".
AfD sei nun "Volkspartei"
Am Tag nach den internen Abstimmungen lädt die neue Spitze zur Pressekonferenz. Ebner-Steiner erinnert noch einmal daran, dass die AfD nun stärkste Oppositionskraft in Bayern und damit "Volkspartei" sei. "Eine neue politische Zeitwende hat begonnen", liest sie genau so von ihrem vorbereiteten Manuskript ab. Man werde nun daran arbeiten, "Land und Volk vor der katastrophalen Politik der anderen Parteien zu retten". Einzelheiten oder geplante Initiativen führt Ebner-Steiner nicht aus.
Landtags-Vize bald aus den Reihen der AfD?
Dafür meldet sie Ansprüche auf Posten im Landtag an. Vor allem das Amt eines Landtagsvizepräsidenten dürfe der AfD nicht länger vorenthalten bleiben, "das ist unser demokratisches Recht als Oppositionsführer", betont Ebner-Steiner. Vorschlagen will die AfD ausgerechnet den Nürnberger Abgeordneten Matthias Vogler, der 2018 als Mitarbeiter eines AfD-Abgeordneten im Bundestag bei der Vereidigung der Bundeskanzlerin auf der Besuchertribüne ein Plakat mit der Aufschrift "Merkel muss weg!" hochhielt - ein Verstoß gegen die Hausordnung des Bundestags. Dort sind - wie auch im Landtag - politische Bekundungen jeglicher auf den Tribünen untersagt. Vogler wurde seinerzeit mit einem Hausverbot belegt. Nach Ansicht der AfD offenbar kein Hindernis, künftig über die Einhaltung der Regularien im Landtag zu wachen.
Sehr wahrscheinlich wird es dazu aber nicht kommen, weil die anderen Fraktionen schon angekündigt haben, keinen AfD-Kandidaten ins Vize-Amt zu wählen. Begründung: Das Mitglied einer Partei, die vom Verfassungsschutz beobachtet werde, dürfe kein herausgehobenes Amt in einem Verfassungsorgan bekleiden. Wobei die AfD ihre Beobachtung als politisch motiviert betrachtet. Der Verfassungsschutz sei vom Innenminister eingesetzt und in seiner heutigen Form ein "moderner Regierungsschutz", urteilt Ebner-Steiner. Dass die Beobachtung höchstrichterlich für rechtens erklärt wurde, erwähnt sie nicht.
Dafür stricken sie und Böhm weiter an der laut Staatsanwaltschaft noch ungeklärten Behauptung, AfD-Bundeschef Tino Chrupalla sei im Wahlkampf Opfer eines Nadel-Anschlags geworden. Auf Anordnung von Innenminister Joachim Herrmann (CSU) habe die Staatsanwaltschaft bisherige Ergebnisse bis nach der Landtagswahl zurückgehalten, mutmaßen sie. Stattdessen hätte Herrmann die Ermittler zu umfassenden Nachforschungen anhalten müssen. Kein Wort aber dazu, dass ein Innenminister keinerlei Weisungsbefugnis gegenüber Staatsanwälten hat. Im Fall eines unter dem Verdacht der Volksverhetzung stehenden neuen AfD-Abgeordneten bleibt Ebner-Steiner dagegen einsilbig. Zu laufenden Ermittlungen äußere man sich nicht, bescheidet sie da auf einmal – ganz im Gegensatz zum Fall Chrupalla.



















Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.