Die Staatsregierung will über den Bundesrat eine Reduzierung der Sozialleistungen für ausreisepflichtige, abgelehnte Asylbewerber durchsetzen. Dies soll auch für trotzdem geduldete Personen gelten. Ausnahmen soll es nach dem Vorschlag lediglich dann geben, wenn die Ausreise ohne eigenes Verschulden der Betroffenen nicht erfolgt ist. Dass Sozialleistungen trotz Ausreisepflicht weitergezahlt würden, gebe es "sonst nirgends in Europa", erklärte Staatskanzleiminister Florian Herrmann (CSU) nach einer Sitzung des Ministerrats. Man sei überzeugt davon, dass die Vorschläge mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Existenzminimum vereinbar seien.
Konkret fordert die Staatsregierung vom Bund vier Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz, die am Ende auf die Halbierung der bisherigen Zahlungen für abgelehnte Asylbewerber hinauslaufen. Statt im Regelfall derzeit 460 Euro soll es danach nur noch 228 Euro im Monat geben. Abgedeckt wären damit nur noch Leistungen für den Bedarf an Ernährung und Unterkunft sowie Körper- und Gesundheitspflege. Die Kürzungen sollen mit Ablauf der behördlich festgesetzten Ausreisefrist wirksam werden. Deutschlandweit wären nach Angaben der Staatsregierung rund 243 000 Personen von der Änderung betroffen.
In einem weiteren Beschluss hat der Ministerrat die Regularien für den neuen "Digitalcheck" in der Staatsverwaltung festgeschrieben. Ziel ist es, sämtliche neuen Gesetze und Verordnungen von Beginn an digitaltauglich zu gestalten. Dies soll für mehr Entbürokratisierung, Praxistauglichkeit und Nutzerfreundlichkeit sorgen. "Wir machen uns auf den Weg zu einem noch moderneren Staat", erklärte Digitalminister Fabian Mehring (Freie Wähler). Zudem biete die weitere Digitalisierung der Verwaltung die Chance, finanzielle und - vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels - auch personelle Ressourcen einzusparen. Der Check wird nach sieben Einzelkriterien durchgeführt, zu denen auch Datenschutz und Informationssicherheit gehören.
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