Die bayerischen Kommunen dürfen mit bürokratischen Erleichterungen bei Investitionen in ihre Krankenhäuser rechnen und sollen bei notwendigen Schließungen oder Teilschließungen von Kliniken bereits ausbezahlte Fördergelder in größerem Umfang behalten dürfen. Das sieht ein Gesetzentwurf der Staatsregierung vor, der nun im Landtag beraten wurde. Konkret sollen die Krankenhausträger künftig schon mit den Maßnahmen beginnen dürfen, wenn die staatliche Förderung in Aussicht gestellt, aber noch nicht förmlich erteilt wurde. Damit sollen Investitionsvorhaben zur Sicherstellung der Patientenversorgung schneller verwirklicht werden.
Im Falle von Schließungen oder Teilschließungen von Kliniken werden die Rückforderungsverzichte des Freistaats in Bezug auf ausbezahlte Fördermittel erweitert. Weitestgehend behalten dürfen die Kommunen dann Gelder, wenn sie das Gebäude zum Beispiel als Pflegeheim oder für kommunale Einrichtungen weiternutzen. Allerdings darf dadurch kein wirtschaftlicher Vorteil gegenüber anderen Kommunen entstehen, auch Doppelförderungen sind ausgeschlossen. Finanzminister Albert Füracker (CSU) sprach von der "größtmöglichen Entlastung" für die Träger der Kliniken. Man gehe damit an die Grenzen des rechtlich Zulässigen.
Die Opposition kritisierte, der Gesetzentwurf bringe nur kosmetische Korrekturen und kleine bürokratische Erleichterungen. Andreas Hanna-Krahl (Grüne) vermisste weiterhin eine Strategie der Staatsregierung für die Zukunft der Kliniklandschaft in Bayern. Es gebe wieder keine verlässliche Krankenhausplanung, was eigentlich Aufgabe der Länder wäre. "Die Staatsregierung schaut beim Wandel zu, sie steuert ihn aber nicht", sagte Hanna-Krahl. Ruth Waldmann (SPD) beklagte, die Kommunen und Träger würden weiter mit ihren Sorgen allein gelassen. "Was braucht es wo? Diese Frage lässt die Staatsregierung weiter offen, obwohl die Beantwortung ihre gesetzliche Aufgabe wäre", stellte Waldmann fest.
Fundamentalkritik kam von der AfD. Die Staatsregierung verwalte die Krise der Krankenhäuser und erleichtere die Abwicklung von Kliniken anstatt die Gesundheitsversorgung vor allem auf dem Land sicherzustellen, erklärte der AfD-Abgeordnete Andres Winhart. Dass Kommunen künftig auch ohne rechtskräftigen Förderbescheid bauen dürften, untergrabe die Pflicht zur ordnungsgemäßen Verwendung von Steuergeldern. Dem widersprach Thorsten Freudenberger (CSU). Die neuen Regeln sein bürger- und kommunalfreundlich, sie erleichterten den Erhalt von Gesundheitsstrukturen. Laut Susann Endres (Freie Wähler) werde das neue Gesetz Hürden bei der Krankenhausförderung abbauen und den Kommunen bei der notwendigen Transformation in zukunftsfähige Strukturen helfen.
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