München
16.01.2026 - 05:01 Uhr

Geigen und Porzellan: Schutz für regionale Industrieprodukte

Die Thüringer Bratwurst darf nur in Thüringen hergestellt werden, bayerisches Bier nur in Bayern. Für Handwerk und Industrie gab es bislang keinen Schutz der regionalen Herkunft. Das ändert sich nun.

Nach Ansicht der EU-Behörde für geistiges Eigentum schützenswert: Holzschnitzkunst aus Oberammergau (Archiv) Bild: picture alliance / dpa
Nach Ansicht der EU-Behörde für geistiges Eigentum schützenswert: Holzschnitzkunst aus Oberammergau (Archiv)

Der europaweite Schutz regionaler Erzeugnisse gilt nicht mehr nur für Alkohol und Lebensmittel: Ab sofort können auch die Hersteller regionaler Handwerks- und Industrieprodukte in Deutschland ihre Erzeugnisse mit einer geografischen Angabe schützen lassen, wie das Deutsche Patent- und Markenamt in München mitteilte. In einer Studie der EU-Behörde für geistiges Eigentum (EUIPO) im spanischen Alicante sind 39 regionale Produkte und Produktgruppen aus Deutschland genannt, die dafür in Frage kämen.

Von Berliner Porzellan bis Wetzlarer Optik

Bayern ist in dieser Kandidatenliste sieben Mal und damit stark vertreten: Dazu zählen die auf Modeschmuck spezialisierte Gablonzer Industrie, Hutschenreuther und Nymphenburger Porzellan, Geigen aus Mittenwald, Schnitzkunst aus Oberammergau und der Rhön sowie Kugellager aus Schweinfurt.

Zu den potenziell schutzwürdigen Erzeugnissen anderer Bundesländer zählen unter anderem Kölnisch Wasser, die Holzfiguren aus dem Erzgebirge und Ravensburger Spiele. Die EU-Verordnung gibt es bereits seit 2023, die dazugehörige Umsetzung in deutsche Vorschriften tritt jedoch erst an diesem Freitag in Kraft.

Bisher nur Agrar-Erzeugnisse und Alkohol geschützt

Bisher gab es rechtlichen Schutz für regionale Erzeugnisse in der EU nur für Alkohol und landwirtschaftliche Erzeugnisse - so sind allein drei verschiedene Allgäuer Käsesorten geschützt: Allgäuer Bergkäse, Allgäuer Emmentaler und Allgäuer Sennalpkäse. Überregional bekannte Beispiele sind bayerisches Bier, Lübecker Marzipan sowie Nürnberger und Thüringer Rostbratwürste. 

„Geschützte Herkunftsangaben untermauern die Bedeutung regionaler Erzeugnisse und schaffen Bewusstsein für ihren Wert“, sagte Patentamts-Präsidentin Eva Schewior. „Zudem helfen sie dabei, traditionelles Know-how in den entsprechenden Regionen zu erhalten, Wertschöpfung zu steigern und Arbeitsplätze vor Ort zu sichern.“ Die Münchner Bundesbehörde ist zuständig für die deutschen Anträge, in einer zweiten Stufe gehen diese dann ans EUIPO.

© dpa-infocom, dpa:260116-930-552317/1

 
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