Es bleibt dabei: Der bayerische Verfassungsschutz darf die AfD wegen des Verdachts auf verfassungswidrige Bestrebungen in der Partei beobachten. Die AfD scheiterte erneut und möglicherweise endgültig mit dem Versuch, die Beobachtung in Bayern gerichtlich untersagen zu lassen.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof lehnte es ab, Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts München zuzulassen, das eine Klage der AfD abgewiesen hatte. Die jetzige Entscheidung sei unanfechtbar, teilte das Gericht mit. Die von der AfD aufgeworfenen Fragen seien bereits in der Rechtsprechung geklärt, die Einwände gegen das bestehende Urteil griffen nicht durch.
2024 scheiterte die AfD vor dem Verwaltungsgericht
Das Verwaltungsgericht hatte im Sommer 2024 eine Klage der AfD gegen die bereits 2022 bekanntgegebene Beobachtung abgewiesen. Das Gericht war damals nach Begutachtung von umfangreichem Material und einer dreitägigen mündlichen Verhandlung zu der Überzeugung gelangt, dass es tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD gebe.
Beispielsweise lägen Äußerungen vor, die auf „einem ethnisch-biologischen Volksverständnis basieren“, teilte das Gericht damals zur Begründung mit. Und: Die Anhaltspunkte für einen Verdacht auf rechtsextremistische Tendenzen seien hinreichend und derart gewichtig, dass auch die Öffentlichkeit über die Beobachtung informiert werden könne, erklärte der Vorsitzende Richter.
Gericht: Alle Argumente ausreichend gewürdigt
Das Gericht ließ damals zunächst keine Berufung zu. Diese versuchte die AfD über den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einzufordern – vergeblich.
Das Verwaltungsgericht habe „in nicht zu beanstandender Weise gleichermaßen be- und entlastende Argumente einbezogen und einschlägige Äußerungen ausdrücklich unter Berücksichtigung der Meinungsfreiheit und der jeweiligen Umstände gewürdigt“, entschied der Verwaltungsgerichtshof. Das Ergebnis des Verwaltungsgerichts sei nicht zu beanstanden, soweit festgestellt werde, dass insbesondere bestimmte, der AfD zurechenbare Äußerungen zur „Remigration“, zu einer Diffamierung von Menschen mit Migrationshintergrund oder muslimischen Glaubens, zu Umsturzphantasien oder zu einer fortgesetzten Agitation gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung das Maß der zulässigen Kritik am verfassungsrechtlichen System überstiegen.
AfD verlor in mehreren Instanzen
Der bayerische Verfassungsschutz hatte 2022 bekanntgegeben, die AfD als Gesamtpartei mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten, weil Anhaltspunkte für verfassungswidrige Bestrebungen bestünden. Dagegen hatte die AfD zunächst im Eilverfahren geklagt und in zwei Instanzen verloren. Im Sommer 2024 verlor sie auch in der Hauptsache am Verwaltungsgericht.
AfD kritisiert Beobachtung durch Verfassungsschutz
AfD-Landeschef Stephan Protschka sagte, man nehme die Entscheidung zur Kenntnis. „Sie ändert jedoch nichts an unserer grundsätzlichen Kritik an der Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz. Wir halten es für bedenklich, wenn eine Oppositionspartei, die von Millionen Bürgern gewählt wird, mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet wird.“ Gerade in einer lebendigen Demokratie müssten kontroverse politische Debatten möglich sein, ohne dass legitime Positionen unter Generalverdacht gestellt würden, argumentierte Protschka und fügte hinzu: „Die AfD steht auf dem Boden des Grundgesetzes und wird sich auch weiterhin mit allen rechtsstaatlichen Mitteln gegen aus unserer Sicht politisch motivierte Eingriffe zur Wehr setzen.“
Staatsregierung und Parteien loben neues Urteil
Die Staatsregierung und die anderen Parteien im Landtag lobten das neue Urteil. „Das ist ein klares Zeichen für unsere Demokratie und den Rechtsstaat“, sagte Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Es gebe auch allen Anlass, die AfD weiter zu beobachten. „Von dieser Partei geht nach wie vor eine Gefahr für die Demokratie aus.“ Öffentlich bemühten sich die AfD Bayern und ihr Landesvorstand in letzter Zeit zwar um ein eher gemäßigtes Auftreten. „Eine ernsthafte Distanzierung gegenüber den extremistischen Kräften innerhalb der Gesamtpartei findet jedoch nicht statt.“ CSU-Generalsekretär Martin Huber sagte dazu: „Die AfD besteht aus Rechtsextremen, nicht aus Patrioten.“
Grünen-Landtagsfraktionschefin Katharina Schulze sagte: „Wer unsere Demokratie angreift, Menschen gegeneinander ausspielt und demokratische Grundwerte infrage stellt, muss damit rechnen, dass der Rechtsstaat genau hinschaut.“ Sie forderte erneut die Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens: „Unsere Demokratie muss sich gegen ihre Feinde schützen können.“
Ebenso reagierte Anna Rasehorn, Sprecherin der Landtags-SPD im Kampf gegen Rechtsextremismus: „Jetzt ist klar: Das Prüfverfahren hat Aussicht auf Erfolg und muss jetzt eingeleitet werden. Die wehrhafte Demokratie hat die Pflicht, ihre Instrumente zu nutzen“, argumentierte die SPD-Landtagsabgeordnete.
AfD trifft sich am Wochenende zum Parteitag
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs kommt für die AfD zu einem etwas ungünstigen Zeitpunkt: Am Wochenende trifft sich die Partei zu einem Landesparteitag in Passau. Dort steht die Neuwahl des Landesvorstands an. Es gibt eine Kampfkandidatur um den Posten des Vorsitzenden: Der AfD-Bundestagsabgeordnete Reinhard Mixl fordert den amtierenden Landesvorsitzenden, seinen Bundestagskollegen Stephan Protschka, heraus.
Die Landtagsfraktion hatte Ende Mai eine neue Führungsmannschaft gewählt. Die bisherige Fraktionschefin Katrin Ebner-Steiner ist nicht mehr alleinige Vorsitzende, sondern teilt sich den Vorsitz mit dem Abgeordneten Ulrich Singer.
© dpa-infocom, dpa:260617-930-235823/6













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