München
23.03.2023 - 15:28 Uhr

Schärfere Sicherheitsvorkehrungen in Gerichtsgebäuden

Nach der Flucht von zwei Straftätern aus Gerichten in Regensburg und Coburg will Justizminister Eisenreich die Sicherheitsvorkehrungen verschärfen. Es soll mehr gesicherte Räume geben und mehr Wert auf Fesselung gelegt werden.

Nach der Flucht von zwei Straftätern aus Gerichten in Regensburg und Coburg will Justizminister Eisenreich die Sicherheitsvorkehrungen verschärfen. Symbolbild: Friso Gentsch
Nach der Flucht von zwei Straftätern aus Gerichten in Regensburg und Coburg will Justizminister Eisenreich die Sicherheitsvorkehrungen verschärfen.

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) zieht Konsequenzen aus der Flucht zweier Strafgefangener aus Gerichtsgebäuden in Regensburg und Coburg. "Solche Fluchtversuche sind nicht hinnehmbar, deshalb ist konsequentes Handeln erforderlich", sagte er im Rechtsausschuss des Landtags. Neben baulichen Maßnahmen kündigte er zusätzliche Vorschriften für die Bewachung und Fesselung von Angeklagten in Strafprozessen an. Bis Ende März soll ein Sicherheitscheck an allen Gerichten Bayerns mögliche Schwachstellen aufzeigen.

In Regensburg konnte Anfang Januar ein bereits wegen Tötungsdelikten zu lebenslanger Haft verurteilter Mann am Rande eines weiteren gegen ihn laufenden Verfahrens durch ein Fenster aus dem Anwaltsbesprechungszimmer des Amtsgerichts flüchten. Der Mann war ungefesselt, das Fenster nicht vergittert. In Coburg entwich ein wegen Sexualdelikten angeklagter Mann durch eine geöffnete Tür des Sitzungssaales. Auch er war weder an Händen noch Füßen gefesselt. Beide Straftäter konnten jeweils in den Folgetagen nach intensiver Fahndung wieder in Gewahrsam genommen werden.

Gemeinschaftsaufgabe von Polizei und Justiz

Nach Angaben Eisenreichs wurden 2022 rund 23 000 Angeklagte aus Justizvollzugsanstalten an Gerichten vorgeführt. 14 300 Mal waren dafür Polizeibeamte verantwortlich, im Rest der Fälle Bedienstete der Justiz. "Die Verhinderung von Fluchtversuchen ist deshalb eine Gemeinschaftsaufgabe von Polizei und Justiz", betonte Eisenreich. Geplant sei folglich der bessere Informationsaustausch, auch über die räumlichen Begebenheiten der Gerichtsgebäude, sowie die intensivere Absprache zwischen den beteiligten Sicherheitsorganen.

Die Fluchtproblematik ist laut Eisenreich durch baulich-technische Maßnahmen allein nicht lösbar. "Gerichtsgebäude sind keine Gefängnisse und sollen es auch nicht werden", sagte er. Sie seien öffentlich zugänglich, die Prozesse liefen "transparent vor den Augen der Öffentlichkeit" ab. Um faire Verfahren zu garantieren, müssten aber auch Vier-Augen-Gespräche zwischen Angeklagten und Anwälten möglich sein. In Gerichten, in denen eigene Vorführzellen fehlten, soll deshalb ein fluchtsicherer Gesprächsraum eingebaut werden.

Handschellen oder Fußfesseln

Bezüglich der Fesselung von Angeklagten will Eisenreich die Empfehlungen deutlicher formulieren. Ob Handschellen oder Fußfesseln während der Verhandlungen abgenommen würden, liege dabei weiter in der Entscheidungshoheit der Richter. Als problematisch hätten sich Sitzungspausen erwiesen, in denen die Art der Bewachung den Justiz- oder Polizeibediensteten obliege. Hier bedürfe es besserer Absprachen und Klarstellungen bezüglich Bewachung und Fesselung. Einzelheiten dazu würden aktuell von einer von ihm und Innenminister Joachim Herrmann (CSU) eingesetzten Taskforce erarbeitet.

Landespolizeipräsident Michael Schwald ergänzte, die Polizeipräsidien seien beauftragt worden, Schwachstellen bei Gefangenentransport und -bewachung zu identifizieren und zu beseitigen. Seit 3. März gelte bereits die Anweisung, eine "durchgehende Fesselung" zu gewährleisten, soweit dies rechtlich möglich sei. Zudem seien die Vorführbeamten für ein umsichtigeres Verhalten in ihnen unbekannten Gebäuden sensibilisiert worden.

Einzelfall oder strukturelles Problem?

Toni Schuberl (Grüne) erklärte, die jüngsten Vorfälle seien geeignet, das Vertrauen in Polizei und Justiz in Frage zu stellen. Es müsse daher schnell geklärt werden, ob es sich um Einzelfälle oder ein strukturelles Problem handle. Um Koordinierungsprobleme zu vermeiden, regte Schuberl an, Angeklagte ausschließlich von Justizbediensteten vorführen zu lassen. Dies entlaste auch die Polizei, die für diesen Dienst nach Schwalds Angaben im vergangenen Jahr knapp 150 000 Einsatzstunden habe leisten müssen. Eisenreich und Schwald hielten diesen Vorschlag in der Praxis nicht umsetzbar.

Eine bessere Ausbildung der Vorführbeamten forderte Horst Arnold (SPD). Es sei nicht zielführend, wenn wie in Coburg Einsatzkräfte der Verkehrspolizei abgeordnet würden. Schwald betonte dagegen, es sei "polizeiliche Kernaufgabe, eine Person sicher von A nach B zu bringen". Arnold fügte an, die Entscheidung über die Fesselung von Angeklagten sollte während der gesamten Verhandlung, also auch in Sitzungspausen, bei den Richtern liegen, um Missverständnisse zu vermeiden. Diesbezüglich klarere Regeln mahnte auch Hubert Faltermeier (Freie Wähler) an. Petra Guttenberger (CSU) sah mit Blick auf die aktuellen Fälle die Notwendigkeit für gezielte Anpassungen bei der Fluchtverhinderung. Zwei Fluchten bei jährlich rund 23 000 Vorführungen sprächen jedoch nicht für ein systemisches Versagen.

 
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