München
17.04.2023 - 14:21 Uhr

U-Ausschuss Zukunftsmuseum Nürnberg: Opposition klagt vor Verfassungsgericht

Die von der Opposition geforderte Durchsuchung der CSU-Parteizentrale wird es vorerst nicht geben. Im Landtag gab es dafür keine Mehrheit. Jetzt wird wohl das Verfassungsgericht in Sachen "Zukunftsmuseum" darüber entscheiden.

Der Untersuchungsausschuss soll klären, ob der Freistaat dem CSU-Gönner Gerd Schmelzer für das Zukunftsmuseum in der Nürnberger Innenstadt besonders günstige Konditionen eingeräumt hat. Archivbild: Daniel Karmann/dpa
Der Untersuchungsausschuss soll klären, ob der Freistaat dem CSU-Gönner Gerd Schmelzer für das Zukunftsmuseum in der Nürnberger Innenstadt besonders günstige Konditionen eingeräumt hat.

CSU und Freie Wähler haben im Untersuchungsausschuss "Zukunftsmuseum Nürnberg" den Antrag von Grünen, SPD und FDP auf Durchsuchung der CSU-Parteizentrale abgelehnt. Der Antrag sei "von vorne bis hinten rechtswidrig", sagte der Ausschussvorsitzende Josef Schmid (CSU) schon vor der Sitzung. Die drei Oppositionsfraktionen erwägen nun, ihr Verlangen vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof durchzusetzen. Dort haben sie am Montag bereits zwei Klagen wegen anderer von der Regierungsmehrheit angelehnter Beweisanträge eingereicht. Die Grünen-Abgeordnete Verena Osgyan sagte, CSU und Freie Wähler täten "alles, um den Aufklärungsanspruch des Ausschusses zu blockieren".

Durchsuchung wegen Kleinspenden

Der Untersuchungsausschuss soll klären, ob der Freistaat dem Nürnberger Unternehmer und CSU-Gönner Gerd Schmelzer als Vermieter der Immobilie für das Zukunftsmuseum in der Nürnberger Innenstadt auf Betreiben des damaligen Finanzministers Markus Söder (CSU) besonders günstige Konditionen eingeräumt hat. Der Oberste Rechnungshof (ORH)hatte den Vertrag vor einem Jahr in einer Stellungnahme als "vermieterfreundlich" bezeichnet. Insgesamt soll er Schmelzers "Alpha Gruppe" in 25 Jahren 200 Millionen Euro einbringen. Da Schmelzer im Vergabezeitraum und auch später mehrere Spenden an die CSU geleistet hatte, vermutet die Opposition einen Zusammenhang. Mit der Durchsuchung der CSU-Zentrale wollte sie klären, ob Schmelzer neben zwei bekannten größeren Spenden auch kleinere unterhalb der gesetzlichen Veröffentlichungspflichtgrenze geleistet hat.

Ausschusschef Schmid erklärte nun, der Durchsuchungsantrag sei schon formal unzulässig, weil der Untersuchungsausschuss nur eine Bitte, nicht aber eine Aufforderung an die CSU gerichtet habe, Details zu den Schmelzer-Spenden herauszugeben. Dieser Bitte will die Partei unter Verweiß auf das Parteiengesetz nicht nachkommen, wonach Einzelspenden erst oberhalb der Grenze von 10 000 Euro im Jahr veröffentlicht werden müssen. Der Oppositionsantrag sei zudem unverhältnismäßig, weil Schmelzer in einem Schreiben an den Landtag bereits freiwillig erklärt habe, zwischen 2017 und 2022 vier weitere Kleinspenden an die CSU geleistet zu haben. Es habe sich dabei laut Schmelzer um Wahlkampfspenden gehandelt, die in keinem Zusammenhang mit dem Zukunftsmuseum gestanden hätten, berichtete Schmid.

Mietvertrag zu Lasten des Steuerzahlers

Bei den am Montag von den drei Oppositionsfraktionen eingereichten Verfassungsklagen geht es um die von CSU und Freien Wählern abgelehnte Herausgabe der Korrespondenz zwischen der Staatsregierung und dem ORH, die zu dessen Bewertung des Mietvertrags als "vermieterfreundlich" zu Lasten des Steuerzahlers geführt hatte. Zudem fordert die Opposition die Herausgabe regierungsinterner Akten, die - außer ihrer Sicht - unwahre Antworten auf Parlamentsanfragen zu dem Komplex zur Folge hatten. Sebastian Körber (FDP) erklärte, bisherige Zeugenaussagen vor dem Ausschuss zeichneten ein anderes Bild von der Einflussnahme Söders auf das Verfahren als die "geglätteten" Darstellungen in den schriftlichen Antworten.

Der SPD-Abgeordnete Horst Arnold betonte, die Klagen seien erforderlich, um die Rolle des Landtags als Kontrollinstanz zu sichern. Die CSU zeige im bisherigen Verlauf der Arbeit des Untersuchungsausschusses "keine Aufklärungsbereitschaft", stelle sich dem Postulat der Gewaltenteilung widersprechend schützend vor die Regierung und zeige "Verdunklungsneigungen". Wegen der knappen Zeit bis zum Ende der Legislaturperiode habe man vom Verfassungsgerichtshof eine Eilentscheidung beantragt. Schmid warf der Opposition die "Skandalisierung erklärbarer Vorgänge" vor. "Die Opposition kann uns verleumden, wie sie will, wir werden uns weiter an Recht und Gesetz halten", erklärte Schmid.

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