München
14.05.2024 - 17:34 Uhr

Verfassungsgericht: Landtag will neues Verfahren zur Entsendung von Richtern

Nach jüngsten Gerichtsurteilen darf die AfD weiter vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Gleichzeitig entsendet die Partei Richter an den Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Die Mehrheit im Landtag will das künftig verhindern.

CSU, Freie Wähler, Grüne und SPD haben sich auf ein neues Verfahren für die Wahl der 15 Verfassungsrichter in Bayern geeinigt. Symbolbild: Britta Pedersen/dpa
CSU, Freie Wähler, Grüne und SPD haben sich auf ein neues Verfahren für die Wahl der 15 Verfassungsrichter in Bayern geeinigt.

Die Fraktionen von CSU, Freien Wählern, Grünen und SPD haben sich auf ein neues Verfahren für die Wahl der 15 nichtberuflichen Verfassungsrichter in Bayern geeinigt. Ziel ist es, die Wahl von Kandidaten zu verhindern, bei denen Zweifel an der Verfassungstreue bestehen. Derzeit trifft dies nach Einschätzung der vier Fraktionen auf von der AfD vorgeschlagene Kandidaten zu.

Nach aktueller Rechtslage wählt der Landtag die Richter in einer Blockabstimmung ohne die Möglichkeit, einzelne Bewerber abzulehnen. Würden gar keine nichtberuflichen Richter bestimmt, wäre Bayerns oberstes Gericht nicht beschlussfähig. Bei der jüngsten Richterwahl im Januar kamen über die Blockabstimmung zwei AfD-Kandidaten ins Amt.

Entscheidung noch vor der Sommerpause

Das neue Verfahren, über das der Landtag noch vor der Sommerpause entscheiden will, sieht künftig zwei Wahlgänge vor. In einem ersten wird über die Kandidaten der Regierungsfraktionen abgestimmt, in einem zweiten über die der Opposition. Jede Fraktion kann dabei mehr Vorschläge machen, als ihr nach ihrer Stärke im Landtag zustehen würde. Fallen bei dieser Wahl die AfD-Kandidaten durch, werden die vakanten Plätze von eigentlich überzähligen Kandidaten der anderen Oppositionsfraktionen aufgefüllt – immer vorausgesetzt, dass diese eine Mehrheit des Landtags hinter sich bringen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass die gesetzliche vorgeschriebene Zahl der nichtberuflichen Verfassungsrichter in jedem Fall erreicht wird und das Gericht funktionsfähig bleibt.

Verfahren ermöglicht Auswahl

Michael Hofmann (CSU) begründete den Vorstoß mit dem Ziel, den Bayerischen Verfassungsgerichtshof (VGH) "vom Zweifel zu befreien, dass er mit Richtern besetzt ist, die die eigene Verfassung nicht achten und schätzen". Diese Gefahr habe sich durch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zur Zulässigkeit der Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz als rechtextremistischer Verdachtsfall einmal mehr bestätigt. Dem VGH dürften nur Richter angehören, die über jeden Zweifel erhaben seien. Der Grüne Jürgen Mistol hob hervor, dass das neue Verfahren den Abgeordneten bei der Richterwahl anders als bisher eine echte Auswahl unter Kandidaten ermögliche. "Niemand wird mehr gezwungen sei, eine Person zu wählen, die man eigentlich nicht wählen will", erklärte er.

Heftige Kritik kam von der AfD. Die Vorlage sei ein "weiterer Angriff der Kartellparteien auf die Demokratie". Um der AfD zustehende Positionen zu verwehren, greife man zu "undemokratischen und autoritären Mitteln". Maier sprach gar von einer "Gleichschaltung". Hofmann wies diesen Vorwurf als ungeheuerlich und Verharmlosung der NS-Diktatur zurück. Sollte der Gesetzentwurf wie erwartet verabschiedet werden, ändert sich an der Zusammensetzung des VGH vorerst nichts, da die Neuregelung erst für die nächste Richterwahl 2028 greift.

 
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